Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

. Gefundene Dokumente: 3.892
DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. Nur soweit Hilfebedürftige mit Verwandten oder Verschwägerten in einer Haushaltsgemeinschaft leben, kann vermutet werden, dass ihnen Unterstützungsleistungen zufließen, ohne dass dies im Einzelnen nachgewiesen sein muss. 2. Eine faktische Bedarfsdeckung durch Hilfeleistungen Dritter kann auch nicht dann unterstellt werden, wenn das Lebensnotwendige beim Antragsteller ohne Grundsicherungsleistungen offensichtlich gesichert war. 3. Unterstützungsleistungen von Verwandten oder Verschwägerten,...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 32/08 R
Eine Bedarfsgemeinschaft von Eheleuten im Sinn des SGB 2 kann auch bei Ehen ohne gemeinsamen räumlichen Lebensmittelpunkt vorliegen. Für die Annahme "dauernden Getrenntlebens" muss gemäß familienrechtlichen Grundsätzen zur räumlichen Trennung ein nach außen erkennbarer Trennungswille eines Ehegatten zur Lösung des einvernehmlich gewählten Ehemodells hinzutreten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 49/09 R
Die Festsetzung von Sanktionen nach § 31 Abs 1 S 1 SGB 2 setzt voraus, dass der Hilfebedürftige über die Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung konkret, verständlich, richtig und vollständig belehrt worden ist; dabei kommt es auf den objektiven Erklärungswert der Belehrung an.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 53/08 R
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 73/08 R
Ist in einem laufenden, noch nicht abgeschlossenen Verfahren ein von der Regelleistung nicht gedeckter unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf iS des Urteils des BVerfG vom 9.2.2010 (1 BvL 1/09, 3/09, 4/09 = BGBl I 2010, 193 = NJW 2010, 505) gegeben, so sind auch für Zeiträume vor der Entscheidung des BVerfG Leistungen zur Deckung dieses Bedarfs aus Art 1 Abs 1 iVm Art 20 Abs 1 GG vom Grundsicherungsträger zu erbringen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 29/09 R
1. Erteilt eine Krankenkasse die Zustimmung zur stationären Behandlung des Versicherten in einem anderen EG-Mitgliedstaat nur mit der Maßgabe einer Kostenerstattung begrenzt auf die Inlandssätze, steht damit nicht zugleich fest, dass eine dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Behandlung im Inland nicht zu erlangen und deshalb volle Kostenerstattung zu leisten ist. 2. Eine Krankenkasse darf ihrem Versicherten trotz ärztlicher Vorbehandlungen im EG-Ausland...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 14/09 R
1. Krankheit ist nicht nur der krankheitsbedingte Eintritt der Empfängnisunfähigkeit, sondern auch die wegen der Therapie einer Krankheit konkret drohende Empfängnisunfähigkeit. 2. Der Versicherungsfall der Krankheit ist in Abgrenzung zu dem Versicherungsfall der Herbeiführung einer Schwangerschaft betroffen, wenn die Behandlung dazu führen soll, auf natürlichem Weg Kinder zu zeugen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 10/09 R
1. Erbringt ein Rehabilitationsträger in Bejahung seiner Zuständigkeit von Amts wegen Rehabilitationsleistungen, schließt dies Erstattungsansprüche nach §§ 103, 104 SGB 10 nicht aus (Fortentwicklung zu BSG vom 26.6.2007 - B 1 KR 34/06 R = BSGE 98, 267 = SozR 4-3250 § 14 Nr 4). 2. Irrt ein Rehabilitationsträger, der von Amts wegen einem Versicherten Rehabilitationsleistungen erbringt, über seine Zuständigkeit, begründet dies im Erstattungsverhältnis zu anderen Trägern nur eine nachrangige...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 23/09 R
1. Ambulante Hospizdienste konnten im Jahr 2005 von den Krankenkassen keine 100%ige Verteilung des gesetzlichen Sollfördervolumens beanspruchen. 2. Den Vertragspartnern der Rahmenvereinbarung über die Verteilung des Sollfördervolumens der Krankenkassen an Hospizdienste steht ein Gestaltungsspielraum zu, der mit einer Beobachtungs- und ggf Korrekturpflicht verbunden ist.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 15/09 R
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 P 1/10 C
2010-02-03
BSG 6. Senat

  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 30/09 R