1. Anrechnungszeiten wegen Fachschulausbildung sind nicht solche Zeiten, in denen wegen des zeitgleichen Bezugs von Übergangsgeld Versicherungspflicht bestand, wenn die Fachschulausbildung alleiniger Inhalt einer berufsfördernden Rehabilitationsmaßnahme gewesen ist, für die der Rehabilitationsträger Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat. 2. Bei gleichzeitiger Vormerkung einer Pflichtbeitragszeit und eines (unzutreffenden) Anrechnungszeittatbestands besteht ein...