Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
JAHR
1. Ein in Israel gestellter Rentenantrag gilt in der deutschen Rentenversicherung nach Abkommensrecht auch dann als Antrag, wenn der Versicherte in diesem Antrag das Bestehen von deutschen Versicherungszeiten nicht kenntlich gemacht hat. 2. Für die Wirksamkeit eines beim israelischen Versicherungsträger gestellten Antrags kommt es in der deutschen Rentenversicherung weder auf dessen Übersendung noch auf Kenntniserlangung durch den deutschen Rentenversicherungsträger an.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 20/10 R
Beim Bezug von Sozialhilfe sind nicht allein deshalb mehr als 30 % des Einkommens aus nichtselbständiger Tätigkeit vom auf die Leistung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anzurechnenden Einkommen abzusetzen, weil der Leistungsempfänger älter als 65 Jahre ist bzw die Altersgrenze für den Bezug einer Regelaltersrente überschritten hat.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 12/09 R
Die bis zum 31.12.1993 geltende Regelung, wonach unter weiteren Voraussetzungen Sozialhilfeaufwendungen des örtlichen Sozialhilfeträgers für Hilfebedürftige nach deren Übertritt aus dem Ausland durch den überörtlichen Träger der Sozialhilfe zu erstatten waren (§ 108 BSHG aF), ist für Sozialhilfeaufwendungen, die für die Zeit ab 1.1.1994 erbracht wurden, weiterhin anzuwenden, wenn der Erstattungsfall vor dem 1.1.1994 eingetreten ist. Insoweit gilt nicht die ab 1.1.1994 in der Norm enthaltene...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 23/09 R
Lebt eine hilfebedürftige Person mit nichthilfebedürftigen verwandten oder verschwägerten Personen in einer Haushaltsgemeinschaft, setzt die Bewilligung von Leistungen für Unterkunft und Heizung tatsächliche Aufwendungen des Hilfebedürftigen voraus (Anschluss an BSG vom 18.2.2010 - B 14 AS 32/08 R = SozR 4-4200 § 9 Nr 9).
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 18/09 R
Pauschale Geldbeträge für Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten und für Bekleidung sind so zu bemessen, dass der Hilfebedürftige mit dem gewährten Betrag einfache und grundlegende Wohnbedürfnisse in vollem Umfang befriedigen bzw sich in menschenwürdiger Weise kleiden kann. Die Höhe der Pauschalen muss auf der Grundlage von Bezugsquellen, Preislisten etc nachvollziehbar sein.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 53/10 R
1. Wenn in einer Eingliederungsvereinbarung keine Konkretisierung über den Inhalt einer Arbeitsgelegenheit vorgenommen worden ist, erfolgen die dann noch notwendigen Festlegungen durch einseitige Regelung des Trägers der Grundsicherung als Verwaltungsakt. 2. Für einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch kommt es wegen der Prüfung des Rechtsgrundes für die geleistete Arbeit nicht allein auf das Vorliegen einer Eingliederungsvereinbarung, sondern auch auf die Regelungen in diesem...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 101/10 R
Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 18. Dezember 2009 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 123/10 B
Auf die Revisionen der Klägerinnen wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. März 2009 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 85/09 R
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. April 2009 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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  3. B 14 AS 32/09 R
1. Fehlt es bei einer Arbeitsgelegenheit gegen Mehraufwandsentschädigung (sog Ein-Euro-Job) am Merkmal der Zusätzlichkeit, kann der Teilnehmer für die rechtsgrundlos erbrachte Arbeitsleistung vom Träger der Grundsicherung Wertersatz auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs verlangen. 2. Der Wertersatz ist arbeitstäglich danach zu bestimmen, was sonst hätte aufgewendet werden müssen, um die Arbeitsleistung zu erhalten, und welche Aufwendungen des Trägers dem...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 98/10 R
Liegt ein qualifizierter Mietspiegel, der in einem wissenschaftlich gesicherten Verfahren aufgestellt wurde, der Bestimmung des angemessenen Quadratmeterpreises für die Kaltmiete zugrunde und wird entweder der Durchschnittswert dieses Mietspiegels angewandt oder können dem Mietspiegel Aussagen zur Häufigkeit von Wohnungen mit dem angemessenen Quadratmeterpreis entnommen werden, kann davon ausgegangen werden, dass es in ausreichendem Maße Wohnungen zu diesem abstrakt angemessenen...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 106/10 R
Für die behördliche Erstfeststellung, dass ein GdB von 50 bereits zu einem Zeitpunkt vor der Antragstellung vorgelegen hat, ist nur die Glaubhaftmachung eines besonderen Interesses erforderlich; eine solche rückwirkende Feststellung ist nicht auf offensichtliche Fälle beschränkt (Abgrenzung zu BSG vom 29.5.1991 - 9a/9 RVs 11/89 = BSGE 69, 14 = SozR 3-1300 § 44 Nr 3).
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 3/10 R
Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 7. Juli 2010 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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  3. B 9 SB 45/10 B
Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13. Juli 2010 insoweit aufgehoben, als es die Feststellung eines Impfschadens im Sinne der Verschlimmerung über die Folgen des von der Klägerin am 1. Juli 1993 erlittenen ersten Schubes der Encephalomyelitis disseminata hinaus abgelehnt hat. In diesem Umfang wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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  3. B 9 VJ 3/10 B
Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 5. März 2010 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 47/10 B
Auf die Beschwerde der Kläger wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 22. Juli 2010 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 VG 16/10 B
Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 24. Februar 2010 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 VG 15/10 B
Im Impfschadensrecht sind alle medizinischen Fragen, insbesondere zur Kausalität von Gesundheitsstörungen, auf der Grundlage des im Entscheidungszeitpunkt neuesten medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstands bezogen auf den konkret verwendeten Impfstoff zu beantworten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 VJ 1/10 R