Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
JAHR
1. Die Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit, dem Bund im Jahr 2005 einen Aussteuerungsbetrag zu erstatten, stand mit dem Grundgesetz in Einklang. 2. Obwohl ein Beitragszahler in der Sozialversicherung aus seinen Grundrechten grundsätzlich keinen Anspruch auf generelle Unterlassung einer bestimmten Verwendung von Mitteln aus dem Beitragsaufkommen herleiten kann, kann er geltend machen, der Gesetzgeber habe insoweit äußerste verfassungsrechtliche Grenzen überschritten. Ob Letzteres der Fall...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 5/10 R
1. Zur Beitragsbemessung krankenversicherungspflichtiger Landwirte ist nur Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft heranzuziehen, das aus der versicherungspflichtigen Tätigkeit erzielt wird. 2. Die Landwirtschaftlichen Krankenkassen sind nicht berechtigt, über die gesetzlich festgelegten Bemessungsgrundlagen hinaus durch Satzung weitere Einnahmen zur Beitragsbemessung heranzuziehen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 7/10 R
Die Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit, an den Bund im Jahre 2008 einen Eingliederungsbeitrag zu leisten, stand mit dem Grundgesetz im Einklang.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 10/11 R
1. Allein das Wahrnehmen von auf Kapitalbeteiligungen beruhenden gesellschaftsrechtlichen Pflichten führt nicht zum Ausschluss von der Familienversicherung wegen hauptberuflich selbstständiger Erwerbstätigkeit (Fortführung von BSG vom 4.6.2009 - B 12 KR 3/08 R = SozR 4-2500 § 10 Nr 9). 2. Die Beschäftigung von Arbeitnehmern als solche schließt die Familienversicherung nicht aus, auch wenn die eigene Familienversicherung von der Krankenversicherung eines dieser Arbeitnehmer abgeleitet wird.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 4/10 R
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 26/10 R
Bei der Berechnung der Insolvenzgeld-Umlage sind auch die Entgelte beurlaubter Beamter, die bei einer Gesellschaft privaten Rechts als Arbeitnehmer beschäftigt und Versicherte im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung waren (§ 360 SGB 3 aF), zu berücksichtigen, selbst wenn für sie keine Gefahr des Lohnausfalls bei Insolvenz des Unternehmers bestand.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 4/11 R
Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 23. Februar 2011 aufgehoben, soweit es die Feststellung des Grades der Behinderung und die Feststellung der Voraussetzungen des Merkzeichens G betrifft. In diesem Umfang wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen. Im Übrigen wird die Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 48/11 B
Der Zahlungsanspruch eines privaten Arbeitsvermittlers aus einem Vermittlungsgutschein setzt den Nachweis der Anzeige des Gewerbegegenstands "Arbeitsvermittlung" voraus; die Anzeige des Gewerbegegenstands "Personal- und Unternehmensberatung" ist insoweit nicht ausreichend.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 77/11 R
Das Merkzeichen RF kann einem Menschen mit Behinderung auch bei einem GdB von weniger als 80 zuerkannt werden, wenn ein gesundheitlich bedingter Härtefall vorliegt. Dies ist der Fall, wenn diese Person wegen eines besonderen psychischen Leidens ausnahmsweise an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen kann.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 2/11 R
1. Soweit die Aufwendungen der Krankenkassen für die Heilbehandlung von Gewaltopfern pauschal abgegolten werden, ist eine Rückabwicklung einzelner Erstattungsfälle ausgeschlossen. 2. Für die Krankenkasse, die einem durch eine Gewalttat geschädigten Mitglied zunächst Krankenbehandlung nach dem SGB 5 erbringt, bestehen gegenüber der Versorgungsverwaltung auch schon vor der Anerkennung des Versorgungsfalls besondere Pflichten zur Information und Rücksichtnahme, deren Verletzung einen...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 VG 1/10 R
Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 22. Juli 2011 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 31/11 B
Der Darlehensanteil des Unterhaltsbeitrags nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) ist bei Bemessung der Grundsicherung für Arbeitsuchende als Einkommen zu berücksichtigen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 94/11 R
Eine Kinderunfallversicherung und eine Zusatzkrankenversicherung für ein unter 14-jähriges Kind ohne besonderes gesundheitliches Risiko sind dem Grunde nach unangemessene Versicherungen, für die Beiträge nicht vom Kindergeld oder von Unterhaltsvorschussleistungen vor deren Berücksichtigung als Einkommen bei der Berechnung des Sozialgelds in Abzug zu bringen sind.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 89/11 R
1. Auch die beabsichtigte Inanspruchnahme von Steuervorteilen kann ein besonderes Interesse an einer Feststellung des GdB für Zeiten vor der Antragstellung begründen. 2. Die Glaubhaftmachung eines besonderen Interesses beinhaltet neben einer Beweiserleichterung die Pflicht, in angemessenem Umfang Tatsachen darzulegen und Belege beizubringen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 1/11 R
Die Revisionen der Kläger gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 25. November 2010 werden zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander für das Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 14/11 R
Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 9. November 2011 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihres Prozessbevollmächtigten zu bewilligen, wird abgelehnt. Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im bezeichneten Urteil wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 269/11 B
Auf die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 23. August 2011 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 76/11 B
2012-02-08
BSG 5. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 19. April 2011 (S 15 R 1465/10) aufgehoben. Die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 14. April 2010 und den Widerspruchsbescheid vom 24. Juni 2010 wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 R 76/11 R