Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 24. März 2011 (S 26 R 1789/10) aufgehoben. Die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 4. Mai 2010 und den Widerspruchsbescheid vom 22. Juni 2010 wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.