Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
JAHR
Versicherte haben im Falle eines von der Regelversorgung abweichenden gleichartigen Zahnersatzes Anspruch gegen ihre Krankenkasse auf Leistung einer nachträglichen Festzuschusserhöhung an sich selbst, soweit sie durch eigene Zahlungen an den Vertragszahnarzt die Verpflichtung der Krankenkasse zur Auszahlung der Festzuschusserhöhung an diesen bereits erfüllt haben.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 5/12 R
Versicherte haben nur dann Anspruch auf zahnimplantologische Leistungen, wenn diese allein unterstützender Teil einer medizinischen Gesamtbehandlung mit einem der Wiederherstellung der Kaufunktion übergeordneten Behandlungsziel sind.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 19/12 R
Die Richtlinien über künstliche Befruchtung haben im November 2009 die Indikation für einen Methodenwechsel von IVF zu ICSI bei totalem Fertilisationsversagen nach dem ersten IVF-Zyklus rechtmäßig festgelegt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 8/12 R
1. Empfiehlt der Gemeinsame Bundesausschuss objektiv willkürlich eine neue Behandlungsmethode nicht für die vertragsärztliche Versorgung, lehnt die Krankenkasse deshalb eine Kostenübernahme hierfür ab und beschafft sich ein Versicherter aufgrund dessen die für ihn notwendige Leistung selbst, kann er wegen Systemversagens Kostenfreistellung verlangen. 2. Die Grundsätze der Rechtsprechung zum Systemversagen ergänzen die gesetzliche Regelung der Folgen verzögerter Bearbeitung eines Antrags beim...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 44/12 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 5. September 2012 - L 12 AS 93/11 - wird als unzulässig verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 262/12 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 18. Juli 2012 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten habe einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 61/12 B
Ist ein Sohn in dem von seiner Mutter betriebenen Unternehmen tätig, darf - entsprechend den zum Tätigwerden in sog Familiengesellschaften entwickelten Grundsätzen - nicht unter Außerachtlassung der konkreten rechtlichen Rahmenbedingungen auf dessen Selbstständigkeit im Rechtssinn allein schon wegen der familiären Bindungen oder der bloßen Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Geschicke des Unternehmens geschlossen werden.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 19/11 R
Ein in Deutschland wohnender deutscher Bezieher einer Rente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung hat keinen Anspruch auf einen Zuschuss zu den Aufwendungen für seine Krankenversicherung, die er vertraglich bei einem in der Schweiz ansässigen und dortiger Versicherungsaufsicht unterliegenden Unternehmen begründet hat.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 13/11 R
Die Regelungen des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto bewirken beitragsrechtlich keine "Rückbeziehung" des (verwaltungs)verfahrensrechtlichen Beginns von Verfahren über einen Rentenanspruch mit Ghetto-Beitragszeiten auf den 18.6.1997.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 12/11 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2012 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert wird auf 5000 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 104/12 B
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 4. Mai 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen, soweit die Entscheidung den Anspruch des Klägers gegen den Beklagten betrifft.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 16/11 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 25. November 2011 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 29/12 B
1. Ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung scheidet wegen der Inanspruchnahme unterhaltspflichtiger Eltern nicht schon aus, wenn beide Eltern zusammen über ein jährliches Gesamteinkommen von 100 000 Euro verfügen, sondern erst, wenn dies für mindestens einen Elternteil zutrifft. 2. Die Regelung über die "Zurückverweisung an die Verwaltung" wegen fehlender Sachaufklärung durch das Sozialgericht (§ 131 Abs 5 SGG) ist in der bis zum 31.3.2008 geltenden Fassung weiter anzuwenden, wenn die...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 21/11 R
1. Der schwerstpflegebedürftigen Menschen bei der Gewährung besonderer Sozialhilfeleistungen (hier: Hilfe zur Pflege) verbleibende pauschale Mindestbetrag von 60 vH des die Einkommensgrenze übersteigenden Einkommens ist um pflegebedürftigkeitsunabhängige besondere Aufwendungen zu erhöhen; diese werden nicht von der Pauschale erfasst. 2. Zur Berücksichtigung von Einkommen bei besonderen Sozialhilfeleistungen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 8/12 R
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 25. Januar 2012 aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 26. Januar 2011 zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 64 945,52 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 6/12 R
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 27. Juni 2012 wird als unzulässig verworfen. Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch für das Revisionsverfahren zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 4/12 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 18. Dezember 2012 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 21/13 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 14. Dezember 2012 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 39/13 B