Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
JAHR
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 18. Juli 2012 wird als unzulässig verworfen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 9764,72 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 36/12 B
1. Die bestandskräftige Feststellung eines überhöhten GdB kann nur nach den Vorschriften der §§ 44 ff SGB 10 korrigiert werden. 2. Kann die Feststellung eines zu hohen GdB nicht mehr zurückgenommen werden, kommt eine Abschmelzung des überhöhten GdB entsprechend § 48 Abs 3 SGB 10 in Betracht. 3. Die Anwendung des § 48 Abs 3 SGB 10 im Schwerbehindertenrecht setzt voraus, dass durch einen Verwaltungsakt festgestellt worden ist, inwiefern die bislang geltende Feststellung des GdB rechtswidrig ist.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 6/12 R
Ein Gericht, das ein im Verwaltungsverfahren eingeholtes Sachverständigengutachten im Wege des Urkundsbeweises verwerten will, muss sicherstellen, dass der das Gutachten verantwortlich Unterzeichnende die Vorschriften für gerichtlich bestellte Sachverständige beachtet hat.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 36/12 B
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 3/12 R
Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 7. März 2012 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 55/12 B
1. Erscheinen die Angaben der antragstellenden Person, die sich auf die mit der Schädigung in Zusammenhang stehenden Tatsachen beziehen, nach den Umständen des Falls glaubhaft, so sind sie auch dann der Entscheidung über eine Gewaltopferentschädigung zugrunde zu legen, wenn für den schädigenden Vorgang keine Tatzeugen vorhanden sind und der als Täter Beschuldigte die Tat bestreitet. 2. Reicht im Einzelfall für den Nachweis des schädigenden Vorgangs eine Glaubhaftmachung aus, hat sich ein als...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 1/12 R
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 16. September 2011 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen, soweit sie die Gewährung von Beschädigtenrente wegen Folgen sexuellen Missbrauchs in der Kindheit und Jugend der Klägerin betrifft. Die zweitinstanzlich erhobene Klage betreffend Folgen körperlicher Misshandlung wird abgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 3/12 R
Wird einer Person, die weder mit dem verstorbenen Beschädigten in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat noch von diesem unterhalten worden ist, Sterbegeld gewährt, so steht dessen Höhe nicht im Ermessen der Behörde, sondern beläuft sich auf das Dreifache der Versorgungsbezüge des Beschädigten im Sterbemonat.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 2/12 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 29. Juni 2012 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 69/12 B
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 71/12 R
Kindergeld ist auch für nicht in Ausbildung befindliche Kinder dann nicht als Einkommen der leistungsberechtigten Person zu berücksichtigen, wenn es nachweislich an das nicht im Haushalt der leistungsberechtigten Person lebende Kind weitergeleitet wird.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 81/12 R
Die Regelung, nach der unangemessene Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als Bedarf solange - in der Regel jedoch längstens für sechs Monate - zu berücksichtigen sind, wie es nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, die Aufwendungen zu senken, ist auch bei Änderungen in der Bewohnerzahl, beispielsweise bei Auszug eines Mitbewohners, anwendbar.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 28/12 R
Die Sozialwidrigkeit eines Verhaltens ist nicht in der Strafbarkeit einer Handlung begründet, sondern darin, dass der in Anspruch Genommene in zu missbilligender Weise sich selbst oder die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen in eine Lage gebracht hat, Leistungen nach dem SGB 2 in Anspruch nehmen zu müssen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 55/12 R
Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 2. August 2012 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 206/12 B
2013-04-11
BSG 2. Senat
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 30. August 2011 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat auch die Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 4/12 R
1. Eine Pflicht zur Belehrung über das Widerspruchsrecht und zur Benennung einer Auswahl an Sachverständigen trifft den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung lediglich bei der Einholung von Sachverständigengutachten. Sie besteht nicht für Gerichte, die im Rahmen eines Rechtsstreits nach dem SGG solche Gutachten einholen. 2. Ein Beschluss des BSG, der die Entscheidung der Vorinstanz aufhebt und die Sache dorthin zurückverweist, ist eine urteilsgleiche Entscheidung. Sie hat Bindungswirkung...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 34/11 R
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 1. Juli 2011 wird als unzulässig verworfen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 21/11 R
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 8/12 R
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 359/12 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 30. Mai 2012 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 55/12 B