Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
JAHR
Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 10. Oktober 2012 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 437/12 B
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. September 2012 wird als unzulässig verworfen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 933,28 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 32/12 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13. Juni 2012 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 225/12 B
1. Dem Grenzwert aus einem bundesweiten oder kommunalen Heizkostenspiegel kommt nicht die Funktion eines Quadratmeterhöchstwerts für angemessene Aufwendungen im Sinne des SGB 2 zu. 2. Ein Wohnungswechsel als Kostensenkungsmaßnahme wegen unangemessen hoher Aufwendungen für Heizung ist nur dann zumutbar, wenn in einer alternativ zu beziehenden Wohnung insgesamt niedrigere Bruttowarmkosten entstehen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 60/12 R
Auf die Revisionen der Kläger werden die Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 6. August 2012 und des Sozialgerichts Düsseldorf vom 26. März 2012 sowie der Bescheid des Beklagten vom 12. August 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 9. November 2011 aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, als Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts monatlich von August bis Dezember 2011 an die Klägerin zu 1) 132,31 Euro und den Kläger zu 2) 132,30 Euro und für Januar 2012...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 73/12 R
Die Kostenquote für die Erstattung von Kosten des Vorverfahrens ist nach dem Verhältnis von tatsächlichem Erfolg zu dem durch die Erhebung des Widerspruchs angestrebten Erfolg zu bilden.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 68/12 R
Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 5. Dezember 2012 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt S., , beizuordnen, wird abgelehnt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 1/13 BH
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 12. Juni 2012 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 34/12 B
2013-06-05
BSG 6. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 21. Dezember 2011 aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hannover vom 25. Juni 2009 zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in allen Rechtszügen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 33/12 R
1. Eine Beratung als Maßnahme der Wirtschaftlichkeitsprüfung ist selbstständig anfechtbar. 2. Die Betreuung von Pflegeheimbewohnern kann eine Praxisbesonderheit darstellen, wenn nachweisbar ein erhöhter Behandlungsbedarf besteht.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 40/12 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. November 2012 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auf 20 000 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 2/13 B
Bei der Bemessung von arztgruppenbezogenen Regelleistungsvolumina darf abweichenden Praxisstrukturen durch Bildung von fallwertbezogenen Untergruppen Rechnung getragen werden.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 32/12 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 1. August 2012 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 275 000 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 3/13 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 19. September 2012 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 4/13 B
Ausgleichszahlungen an Arztpraxen, deren Gesamthonorar und Fallwert sich im Zuge der Änderungen des Vergütungsrechts zu Beginn des Jahres 2009 gegenüber dem Vorjahresquartal um mehr als 5% verringert haben, dürfen nicht durch eine Quotierung der Vergütung der Praxen finanziert werden, deren Honorarumsätze im Abrechnungsquartal um 5% über den Vorjahresquartalen lagen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 47/12 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 19. Dezember 2012 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten auch des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5500 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 7/13 B
1. Soll der geplante Betrieb einer Zweigpraxis auf Leistungen konzentriert werden, deren Erbringung eine spezielle Genehmigung voraussetzt (zB § 121a SGB 5), so muss grundsätzlich zunächst über diese spezielle Genehmigung und darf erst danach über den Betrieb der Zweigpraxis entschieden werden. 2. Bei der Bewertung, ob der Betrieb einer Zweigpraxis zur Versorgungsverbesserung am Ort der geplanten Zweigpraxis oder zur Versorgungsbeeinträchtigung am Ort der Hauptpraxis führen wird, haben die KÄV...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 29/12 R
1. Im Rechtsstreit um eine Genehmigung zur Erbringung reproduktionsmedizinischer Leistungen entscheiden die Gerichte in der Besetzung mit je einem ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Krankenkassen und der Vertragsärzte. 2. Die Gewähr für eine leistungsfähige Durchführung von Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft bietet ein Vertragsarzt nicht, wenn sein Leistungsangebot zeitlich limitiert ist oder nicht das volle Versorgungsspektrum umfasst. 3. Ein Bedarf für...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 28/12 R
2013-06-05
BSG 6. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 21. Dezember 2011 aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 29. September 2010 zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in allen Rechtszügen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 31/12 R