Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 21. Dezember 2011 aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hannover vom 25. Juni 2009 zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in allen Rechtszügen.