Ein Sozialversicherungsträger kann sich bei seiner Drittanfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt einer Krankenkasse als Einzugsstelle zur Frage von Versicherungspflicht in der Sozialversicherung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben trotz unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung der Krankenkasse nicht auf die Jahresfrist für die Klageerhebung berufen, wenn er die Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung durch die Anwendung von Verwaltungsvorschriften, an deren Zustandekommen er beteiligt war,...
Gibt ein Apotheker aufgrund vertragsärztlicher Verordnung anstelle eines Rabattvertragsarzneimittels pflichtwidrig ein anderes Arzneimittel ab, steht ihm weder ein Vergütungsanspruch noch ein Anspruch auf Ersatz des Werts oder der Beschaffungskosten des abgegebenen Arzneimittels zu.
1. Pharmazeutische Unternehmen tragen gegenüber Apothekern, Ärzten und Krankenkassen das Risiko auch unverschuldet verursachter falscher Angaben in der Lauer-Taxe, welche nicht rückwirkend korrigierbar sind. 2. Unternehmen, die als Haftungsschuldner pharmazeutischer Unternehmen für fehlerhafte Angaben in der Lauer-Taxe in Betracht kommen, sind in Rechtsstreiten über die Folgen der fehlerhaften Angaben notwendig beizuladen.
1. Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch ist im Verhältnis des Bundes zu den zugelassenen kommunalen Trägern bei zumindest grob fahrlässigem fehlerhaftem Verwaltungshandeln bis zur Einführung einer spezialgesetzlichen Regelung grundsätzlich eröffnet. 2. Zur Annahme von grober Fahrlässigkeit bei Anwendung der Methode der vertikalen Einkommensanrechnung.
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See darf in ihrer Satzung die Finanzierung der Mehrleistungen Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer durch alters- und einkommensabhängige Monatsprämien regeln.
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 24. November 2011 wird zurückgewiesen. Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
1. Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch ist im Verhältnis des Bundes zu den zugelassenen kommunalen Trägern bei zumindest grob fahrlässigem fehlerhaftem Verwaltungshandeln bis zur Einführung einer spezialgesetzlichen Regelung grundsätzlich eröffnet. 2. Zur Rechtmäßigkeit der Gewährung von Ausbildungskostenzuschüssen und Selbstvermittlungsprämien.
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 24. August 2012 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens. Der Streitwert wird auf 23,89 Euro festgesetzt.
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2011 wird zurückgewiesen. Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 23. November 2011 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten für das Revisionsverfahren zu erstatten.
Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 23. November 2012 - L 18 SF 3/12 EK KA - aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen. Der Streitwert wird auf 15 000 Euro festgesetzt.
1. Eltern von Zwillingen, die beide die Anspruchsvoraussetzungen für Elterngeld erfüllen, steht für jedes Kind Elterngeld in gesetzlichem Umfang (von bis zu 14 Monatsbeträgen zuzüglich Mehrlingszuschlag) zu. 2. Der Abzug der Kirchensteuer bei der Ermittlung des für das Elterngeld maßgebenden Einkommens aus Erwerbstätigkeit stellt keine Diskriminierung des Berechtigten wegen seines religiösen Bekenntnisses dar und verstößt auch nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes.
Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 23. November 2012 - L 18 SF 8/12 EK KA - aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen. Der Streitwert wird auf 15 000 Euro festgesetzt.
Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 23. November 2012 - L 18 SF 4/12 EK KA - aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen. Der Streitwert wird auf 15 000 Euro festgesetzt.
Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 23. November 2012 - L 18 SF 6/12 EK KA - aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen. Der Streitwert wird auf 15 000 Euro festgesetzt.
1. Inwieweit das ÜGG (juris: ÜberlVfRSchG) für abgeschlossene Verfahren gilt (Art 23 S 1 ÜGG), betrifft die zur Begründetheit der Klage gehörende Frage, ob ein Entschädigungsanspruch in zeitlicher Hinsicht auf dieses Gesetz gestützt werden kann. 2. Die verfahrensrechtlichen Vorschriften des ÜGG sind ab ihrem Inkrafttreten auf Entschädigungsklagen wegen überlanger Verfahrensdauer anwendbar. 3. Das Fehlen einer Verzögerungsrüge macht eine Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer...
Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 23. November 2012 - L 18 SF 1/12 EK KA - aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwie-sen. Der Streitwert wird auf 15 000 Euro festgesetzt.
Der im Steuerbescheid für den letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum ausgewiesene Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit darf nur dann der Bemessung des Elterngelds zugrunde gelegt werden, wenn es sich um positive Einkünfte handelt.
Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. November 2012 insoweit aufgehoben, als es die Ansprüche des Klägers auf Ersatz immateriellen und materiellen Schadens wegen geltend gemachter unangemessener Dauer der Verfahren - S 7 AL 1979/96 -, - S 7 AL 1762/02 - (Sozialgericht Ulm) und - L 13 AL 1468/04 - (Landessozialgericht Baden-Württemberg) sowie - S 7 AL 421/99 - (Sozialgericht Ulm) und - L 12 AL 2353/02 - (Landessozialgericht...
Urteile
Bundessozialgericht
B 10 ÜG 1/13 B
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