Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
JAHR
2013-08-28
BSG 6. Senat
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. Mai 2012 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 42/12 R
Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. März 2013 wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 25 000 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 24/13 B
1. Eine sachlich-rechnerische Richtigstellung ist nur in bestimmten von der Rechtsprechung entwickelten Fallkonstellationen ausnahmsweise unter Vertrauensschutzgesichtspunkten ausgeschlossen. 2. Eine Erhöhung der Gesamtpunktzahlvolumina für eine Job-Sharing-Praxis kann nur der Zulassungsausschuss vornehmen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 43/12 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 8. März 2013 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 48 231 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 27/13 B
1. Die bloße fehlerhafte Honorarzahlung ohne Berücksichtigung der für eine Job-Sharing-Praxis geltenden Gesamtpunktzahlvolumina begründet kein Vertrauen auf eine Aufhebung der Punktzahlobergrenzen. 2. Die Richtigstellung von Honorarbescheiden ist nur bei pauschalen Vorläufigkeitsvorbehalten auf kleinere Anteile der Honorarforderung begrenzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 50/12 R
1. Das Vorliegen eines sozialhilferechtlichen Eilfalls als Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch des Nothelfers gegen den Sozialhilfeträger bestimmt sich nicht ausschließlich nach den Verhältnissen am ersten Tag der Hilfeleistung. 2. Zu den später hinzutretenden Umständen, die dem Fortbestehen des Eilfalls entgegenstehen. 3. Zu den einzelnen Voraussetzungen eines Nothelferanspruchs bei der Hilfe durch ein Krankenhaus.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 19/12 R
Zum Begriff der stationären Leistung in einer Einrichtung als Voraussetzung für die Zuständigkeit eines Sozialhilfeträgers, wenn der Hilfeempfänger zunächst an einer von der Bundesagentur für Arbeit geförderten Berufsbildungsmaßnahme mit angeschlossenem Internat teilgenommen hat.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 14/12 R
1. Bei der Klage eines Hilfeempfängers gegen den Sozialhilfeträger auf Übernahme noch unbezahlter Kosten für ambulante Dienste oder Einrichtungen ist der Erlass eines Grundurteils unzulässig. 2. Zur Frage, inwieweit der Sozialhilfeträger an die Entscheidung der Schulverwaltung über die Zuweisung eines schulpflichtigen behinderten Kindes an eine bestimmte Schule oder Schulart gebunden ist.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 10/12 R
1. Zur Systematik der Einkommensberücksichtigung bei stationären Sozialhilfemaßnahmen. 2. Kosten für notwendige Arzneimittel, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden, sind vom Sozialhilfeträger bei Bedürftigkeit des Hilfeempfängers zusätzlich zum Barbetrag als weiterer notwendiger Lebensunterhalt zu übernehmen, wenn sie in der stationären Einrichtung nicht angeboten werden. 3. Zur Übernahme sonstiger Kosten als weiterer notwendiger Lebensunterhalt bei Systemversagen...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 17/12 R
1. Der Sozialhilfeträger muss im Rahmen der Erbenhaftung bei einer Mehrheit von Erben, die mit dem Nachlass als Gesamtschuldner für an den Erblasser geleistete Sozialhilfe haften, regelmäßig Ermessen ausüben, welchen Gesamtschuldner und in welcher Höhe er ihn in Anspruch nimmt. 2. Der Zeitpunkt des Erwerbs des Vermögens durch den Erblasser ist für den Umfang der sozialhilferechtlichen Erbenhaftung ohne Bedeutung; deshalb ist der Ersatzanspruch des Sozialhilfeträgers seiner Höhe nach nicht auf...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 7/12 R
Wenn es auch keinen allgemeinen Grundsatz des Primärrechtsschutzes für das gesamte öffentliche Recht gibt, so bestehen in öffentlich-rechtlichen Sozialrechtsverhältnissen zwischen dem Empfänger von Leistungen und den Leistungsträgern zumindest Nebenpflichten und Obliegenheiten, deren Verletzung zu Rechtsnachteilen führen kann.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 75/12 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 20. Juni 2012 wird als unzulässig verworfen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 52/12 B
2013-08-22
BSG 12. Senat
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 20. Juni 2012 wird als unzulässig verworfen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 55/12 B
Wenn mehrere Personen in einer Wohnung leben, sind die Aufwendungen für die Unterkunft innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft regelmäßig nach dem Kopfteilprinzip zu verteilen; andernfalls, beispielsweise in einer Wohngemeinschaft, gehen wirksame vertragliche Abreden vor.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 85/12 R
1. Vereinnahmte Umsatzsteuer ist zu berücksichtigendes Einkommen nach dem SGB 2. 2. Nur im Bewilligungszeitraum tatsächlich erfolgte Umsatzsteuerzahlungen können vom Einkommen Selbstständiger abgesetzt werden; Rückstellungen für künftige Umsatzsteuerzahlungen führen dagegen nicht zu entsprechenden Absetzungen. 3. Die Regelung, wonach die im Bewilligungszeitraum erzielten, um notwendige Ausgaben bereinigten Einnahmen eines Selbstständigen abweichend von ihrem tatsächlichen Zufluss gleichmäßig...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 1/13 R
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 78/12 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 13. Dezember 2012 wird verworfen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2051 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 23/13 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 26. Juni 2012 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 93/12 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. April 2013 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 38/13 B