Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
JAHR
Der Streitwert für die Klage eines Krankenhausträgers gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss wegen der Festsetzung der jährlich zu erbringenden Mindestmenge einer bestimmten planbaren Leistung bemisst sich regelmäßig nach dem dreifachen Jahresüberschuss aus den entsprechenden Behandlungsfällen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 17/12 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 16. April 2013 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 16/13 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 10. Dezember 2012 wird als unzulässig verworfen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beklagten. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 2/13 B
Die Revision wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 8/12 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 13. November 2012 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 98/12 B
Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juni 2012 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückverwiesen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 R 53/13 B
Für die Zeit vom 1.1.1999 bis 30.6.2007 besteht kein Anspruch auf die Gewährung eines Dienstbeschädigungsausgleichs in Höhe der Grundrente "West".
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 7/12 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Juli 2012 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 94/12 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 13. Dezember 2012 wird verworfen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6326 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 26/13 B
Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 6. März 2013 Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 6. März 2013 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 101/13 B
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. Januar 2013 wird als unzulässig verworfen. Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers für das Beschwerdeverfahren zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 15/13 B
Zu den Komplikationen, die nach den Abrechnungsbestimmungen für Krankenhausleistungen bei Wiederaufnahme innerhalb der oberen Grenzverweildauer zu einer Fallzusammenführung und Neueinstufung führen, können auch Nebenwirkungen von Medikamenten gehören; entscheidend ist, ob sie im Zusammenhang mit der durchgeführten Krankenhausbehandlung stehen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 6/12 R
Die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Sinne des OPS-Kodes 8-980 kann nicht abgerechnet werden, wenn nach der Organisationsstruktur des Krankenhauses der ärztliche Bereitschaftsdienst nachts und am Wochenende nicht ausschließlich für die Versorgung der Patienten der Intensivstation, sondern auch der Patienten der Normalstation zuständig und deshalb eine ständige ärztliche Anwesenheit auf der Intensivstation nicht gewährleistet ist.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 25/12 R
1. Ein Krankenhaus kann von einer Krankenkasse nur dann die Vergütung für eine multimodale Schmerztherapie (OPS-Kode 8-918) verlangen, wenn der für die Durchführung der Leistung "Verantwortliche" ein Arzt ist, der über eine Weiterbildung im Bereich der "Speziellen Schmerztherapie" verfügt und regelmäßig montags bis freitags anwesend ist. 2. Die Weiterbildung erforderte bis 2008 lediglich den Erwerb einer entsprechenden Zusatzqualifikation, während der Arzt ab 2009 zur Führung der...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 7/12 R
1. Zur Einleitung der Prüfung einer Krankenhausabrechnung durch den MDK im Einzelfall ist die Bezeichnung einer Auffälligkeit erforderlich; die Krankenkasse muss also einen konkreten Anfangsverdacht haben, dass die Abrechnung in einem oder mehreren Punkten nicht zutreffend ist (Fortführung von BSG vom 16.5.2013 - B 3 KR 32/12 R = SozR 4-2500 § 275 Nr 13). 2. Nach dem aus den Grundsätzen von Treu und Glauben entwickelten und daher auch schon vor Einführung des § 275 Abs 1c SGB V geltenden...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 22/12 R
1. Das Verfahren zur Prüfung der Abrechnung einer stationären Krankenhausbehandlung wegen einer Auffälligkeit ist regelmäßig dann "zeitnah" durchgeführt, wenn die gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung innerhalb von sechs Monaten nach dem Eingang der Abrechnung bei der Krankenkasse vorliegt. 2. Zur Frage, inwieweit eine nicht zeitnahe Durchführung der Abrechnungsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zum Ausschluss von Einwendungen...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 21/12 R
Leistungen, die als nachstationäre Leistungen mit der Fallpauschale abgegolten wären, können nicht Gegenstand der Ermächtigung eines Krankenhausarztes sein.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 14/12 R
Der Vertragsarzt hat nach dem ab dem 1.1.2009 geltenden Vergütungsrecht keinen Anspruch, dass diejenigen Leistungen, die innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, aber außerhalb der Regelleistungsvolumina vergütet werden, von jeder Mengensteuerung freigestellt werden.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 45/12 R
Für den Nichtvertragsarzt, der auf eigenen Wunsch am vertragsärztlichen Notdienst teilnimmt und von der KÄV zu einem Betriebskostenanteil herangezogen wird, gelten das Äquivalenz- sowie das Kostendeckungsprinzip, nicht aber solche Vorschriften, die ausschließlich Belangen der Vertragsärzte dienen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 34/12 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 14. November 2012 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 12 052 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 8/13 B