In der Patentnichtigkeitssache … betreffend das europäische Patent EP 0 835 737 (DE 697 01 664) hat der 4. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 28. September 2010 durch den Vorsitzenden Richter Rauch, die Richter Dr. agr. Huber und Voit, die Richterin Dr.-Ing. Prasch und den Richter Dr.-Ing. Dorfschmidt für Recht erkannt: 1. Das europäische Patent 0 835 737 wird für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in vollem Umfang für nichtig erklärt. 2....