In der Patentnichtigkeitssache betreffend das europäische Patent 0 637 704 (DE 694 04 571) hat der 10. Senat (Juristischer Beschwerdesenat und Nichtigkeitssenat) auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 16. September 2010 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Schülke sowie der Richter Dipl.-Ing. Hilber, Eisenrauch, Dipl.-Ing. Schlenk und Dipl.-Ing. Küest für Recht erkannt: I. Das europäische Patent 0 637 704 wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig...