In der Patentnichtigkeitssache … … betreffend das europäische Patent … (DE …) hat der 3. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts am 9. Januar 2012 durch den Vorsitzenden Richter Schramm, die Richterin Dr. Proksch-Ledig sowie den Richter Schell beschlossen: Die Klägerin hat der Nebenintervenientin bis zum 4. Februar 2012 wegen der Kosten des Verfahrens Sicherheit in Höhe von 75.000,00 Euro zu leisten. Die Sicherheitsleistung ist durch die schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und...