1. Auf die Revision des Angeklagten D. wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 18. Dezember 2013 mit den Feststellungen aufgehoben a) im Fall 16 der Urteilsgründe, b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.