Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Erfurt vom 27. April 2014 wird auf Kosten der Beklagten als unzulässig verworfen. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 476 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 135/14
Der Abgabebeschluss des Amtsgerichts - Jugendrichters - Moers vom 9. April 2014 wird aufgehoben. Dieses Gericht bleibt für die Untersuchung und Entscheidung der Sachen zuständig.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 275/14
1. Für eine Klage auf Zahlung von Maklerlohn ist eine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte gemäß Art. 5 Nr. 1 Brüssel-I-VO unter dem Gesichtspunkt des Erfüllungsortes gegeben, wenn der Makler seine Leistungen in Deutschland erbracht hat. 2. Beruft sich der Kunde des Maklers darauf, der Maklervertrag stelle eine Verbrauchersache im Sinne von Art. 15 Abs. 1 Buchst. c Brüssel-I-VO dar, so dass eine ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte seines Wohnsitzlandes nach Art. 16 Abs. 2...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 88/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 2. Dezember 2013, soweit der Angeklagte verurteilt worden ist, mit den zugehörigen Feststellungen a) hinsichtlich der Verurteilung im Fall II. 8 der Urteilsgründe und b) im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 419/14
Motorradteile 1. Eine rechtsverletzende Dauerhandlung (hier das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen von Fotografien im Internet) ist zur Bestimmung des Beginns der Verjährung gedanklich in Einzelhandlungen (also in Tage) aufzuspalten, für die jeweils eine gesonderte Verjährungsfrist läuft. 2. Mit dem Restschadensersatzanspruch aus § 102 Satz 2 UrhG, § 852 BGB kann die Herausgabe des durch die Verletzung eines Urheberrechts erlangten Gebrauchsvorteils im Wege der Zahlung einer fiktiven...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 148/13
1. Auf die Revision des Angeklagten D. wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 18. Dezember 2013 mit den Feststellungen aufgehoben a) im Fall 16 der Urteilsgründe, b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 204/14
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 22. April 2014 wird verworfen, soweit sie sich gegen den Schuldspruch und den Strafausspruch richtet. 2. Die Entscheidung über die Revision des Angeklagten gegen die im vorbezeichneten Urteil getroffene Adhäsionsentscheidung sowie über die Kosten des Rechtsmittels bleibt einer abschließenden Entscheidung vorbehalten.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 374/14
Zum Beruhen bei Verstößen gegen die Mitteilungspflicht gemäß § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 315/14
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Meiningen vom 28. Februar 2014 im Einzelstrafausspruch zu Fall II. 5. der Urteilsgründe sowie im Gesamtstrafenausspruch aufgehoben; jedoch bleiben die zugehörigen Feststellungen aufrechterhalten. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weiter gehende Revision wird als unbegründet...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 290/14
Die Revision der Nebenklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 7. März 2014 wird verworfen. Die Nebenklägerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels und die dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 351/14
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 31. Juli 2014 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Im Hinblick auf die Ausführungen im Schriftsatz des Beschwerdeführers vom 10. November 2014 bemerkt der Senat ergänzend: Entgegen der Auffassung der Revision hat das...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 532/14
Der seinen Prämienanspruch geltend machende Versicherer kann sich nicht auf die Unwirksamkeit einer vom Versicherungsnehmer ausgesprochenen Kündigung wegen Fehlens eines Anschlussversicherungsnachweises gemäß § 205 Abs. 6 VVG berufen, wenn er den Versicherungsnehmer nicht nachweisbar auf dessen Fehlen hingewiesen hat.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 43/14
Enthält bei der Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder bei deren Anordnung die Beschlussformel keine Angaben zur Durchführung und Dokumentation dieser Maßnahme in der Verantwortung eines Arztes, ist die Anordnung insgesamt gesetzeswidrig und wird der untergebrachte Betroffene in seinen Rechten verletzt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 4. Juni 2014, XII ZB 121/14, FamRZ 2014, 1358).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 470/14
Der Senat schließt sich der Rechtsauffassung des anfragenden Senats nicht an. Er hält eine qualifizierte Belehrung aus Rechtsgründen nicht für erforderlich.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 ARs 21/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 31. Juli 2014 im Schuldspruch gemäß § 349 Abs. 4 StPO dahin geändert, dass er des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit Erwerb von Betäubungsmitteln, und des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sowie mit Erwerb von Betäubungsmitteln schuldig ist. 2. Die weitergehende Revision wird nach § 349...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 522/14
Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des Landgerichts Regensburg - 5. Zivilkammer - vom 30. Mai 2014 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen. Beschwerdewert: 5.000 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 352/14
Zur Beurteilung einer Klausel in einem gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrag, die bei grundsätzlich vereinbarter Haftungsbegrenzung nach Art der Vollkaskoversicherung sowohl (unwirksame) Regelungen zur Herbeiführung des Versicherungsfalls als auch (für sich genommen wirksame) Regelungen über die versicherungsähnlich erfassten Schadenereignisse enthält.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 176/13
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 17. Juli 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft wird das vorbezeichnete Urteil im jeweiligen Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 93/14
1. Auf die Revision des Angeklagten H. wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 6. Mai 2014, auch soweit es den Mitangeklagten M. betrifft, a) im Schuldspruch dahin geändert, dass aa) der Angeklagte H. wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen verurteilt ist; zwei Einzelstrafen von jeweils drei Jahren und sechs Monaten kommen in Wegfall, bb) der Angeklagte M. wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 440/14
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Flensburg vom 16. Juni 2014 wird verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels und die dadurch dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last. - Von Rechts wegen -
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 494/14