Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 24. März 2014 werden als unbegründet verworfen. Der Angeklagte trägt die Kosten seines Rechtsmittels und die den Nebenklägern insoweit entstandenen notwendigen Auslagen. Die Kosten der Revision der Staatsanwaltschaft und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 422/14
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Gießen vom 29. Juli 2014 aufgehoben; jedoch bleiben die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weitergehende Revision wird verworfen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 473/14
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 26. November 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 167/15
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 19. März 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. - Von Rechts wegen -
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 55/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hagen vom 31. Oktober 2014 im Schuldspruch dahingehend geändert, dass der Angeklagte der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, der Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 144/15
Führt eine Bank versehentlich einen Zahlungsauftrag aus, der von einem ehemals Kontobevollmächtigten erteilt wurde, nachdem dessen Kontovollmacht ihr gegenüber bereits widerrufen worden war, vollzieht sich der bereicherungsrechtliche Ausgleich als Nichtleistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB) zwischen ihr und dem Zahlungsempfänger.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 327/14
Die Revisionen der Angeklagten K. und S. gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 21. November 2014 werden als unbegründet verworfen, das Rechtsmittel der Angeklagten K. jedoch mit der Maßgabe, dass hinsichtlich der in den Fällen II. 3 und II. 4 verhängten Einzelstrafen die Tagessatzhöhe auf 1Euro festgesetzt wird. Jeder Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 111/15
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13. Dezember 2012 verkündete Urteil des 10. Senats (Juristischen Beschwerdesenats und Nichtigkeitssenats) des Bundespatentgerichts abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 55/13
Kreuzgestänge 1. Das Verletzungsgericht hat das Klagepatent selbstständig auszulegen und ist weder rechtlich noch tatsächlich an die Auslegung durch den Bundesgerichtshof in einem das Klagepatent betreffenden Patentnichtigkeitsverfahren gebunden. 2. Werden in der Beschreibung eines Patents mehrere Ausführungsbeispiele als erfindungsgemäß vorgestellt, sind die im Patentanspruch verwendeten Begriffe im Zweifel so zu verstehen, dass sämtliche Beispiele zu ihrer Ausfüllung herangezogen werden...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 103/13
Zur Frage der Ersatzfähigkeit von Reparaturkosten, die über dem Wiederbeschaffungswert des unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs liegen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 387/14
Der Antrag von Rechtsanwalt L. aus Dortmund, ihm für seine Tätigkeit als Pflichtverteidiger des Angeklagten für die Revisionshauptverhandlung eine Pauschvergütung zu bewilligen, wird abgelehnt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 267/11
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bochum vom 10. November 2014 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: 1. Die Rüge der Verletzung des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO greift nicht durch. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beruht...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 91/15
Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 17. Juli 2014 wird als unbegründet verworfen. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 21/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 23. Mai 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 526/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 19. September 2014 im Strafausspruch aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 23/15
1. Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 28. August 2014 werden verworfen. 2. Die Beschwerdeführer tragen die Kosten ihrer Rechtsmittel. Die im Revisionsverfahren entstandenen gerichtlichen Auslagen tragen die Staatskasse und der Nebenkläger je zur Hälfte. Die dem Angeklagten durch die Revisionen entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 65/15
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 27. Oktober 2014 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die Revision des Angeklagten gegen das vorbezeichnete Urteil wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 89/15
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren und der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer (§ 26 Nr. 8 EGZPO) werden auf 1.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 260/14
1. Bloße Fehler der Ausgangsentscheidung wie Rechen- und Methodenfehler, ungenügende Berechnungsgrundlagen, eine fehlerhafte Bestimmung der Ehezeit oder unrichtige Auskünfte der Versorgungsträger eröffnen das Abänderungsverfahren nach § 225 FamFG nicht (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 24. Juli 2013, XII ZB 340/11, BGHZ 198, 91 = FamRZ 2013, 1548 und vom 22. Oktober 2014, XII ZB 323/13, FamRZ 2015, 125). 2. Hat sich der ehezeitbezogene Wert eines Anrechts dagegen durch nachträglich...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 564/12
1. Eine erstmals nach Vertragsbeendigung eingetretene Verschlechterung der Mietsache, die beim Fortbestehen des Mietverhältnisses eine Minderung der Miete zur Folge gehabt hätte, führt grundsätzlich nicht dazu, den Anspruch des Vermieters auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung in entsprechender Anwendung von § 536 BGB herabzusetzen (Fortführung von BGH Urteil vom 7. Dezember 1960, VIII ZR 16/60, NJW 1961, 916). 2. Etwas anderes gilt nur dann, wenn den Vermieter nach Treu und Glauben im Rahmen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 66/13