1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stade vom 12. Dezember 2014, soweit es ihn betrifft, a) im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte des Betrugs in 43 Fällen und des versuchten Betrugs in neun Fällen schuldig ist, b) im gesamten Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts...