Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
1. Die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Fulda vom 27. November 2014 werden als unbegründet verworfen. 2. Der Angeklagte trägt die Kosten seines Rechtsmittels. Die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 172/15
Eine bewusste Selbstgefährdung lässt grundsätzlich die Erfolgsabwendungspflicht des eintrittspflichtigen Garanten nicht entfallen, wenn sich das allein auf Selbstgefährdung angelegte Geschehen erwartungswidrig in Richtung auf den Verlust des Rechtsguts entwickelt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 328/15
1. Auf die Revision des Angeklagten K. wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 17. März 2015, soweit es ihn betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Auf die Revision des Angeklagten E. wird das vorgenannte Urteil, soweit es ihn betrifft, im Strafausspruch aufgehoben. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Traunstein zurückverwiesen. 4. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 300/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 9. Oktober 2014 wird nach § 349 Abs. 2 StPO mit der Maßgabe (§ 349 Abs. 4 StPO) als unbegründet verworfen, dass die tateinheitliche Verurteilung wegen bandenmäßiger Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge entfällt. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 276/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11. Dezember 2014 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 255/15
Die Revisionen des Angeklagten, der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 29. Oktober 2014 werden verworfen. Jeder Rechtsmittelführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Die Staatskasse trägt die dem Angeklagten durch die Revision der Staatsanwaltschaft entstandenen notwendigen Auslagen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 53/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 11. Februar 2015 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2, § 354 Abs. 1a StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Eine Erstattung der dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen findet nicht statt, da auch dessen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 224/15
Der Senatsbeschluss vom 14. Juli 2015 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass nach den Worten „Der Schriftsatz vom“ die Angabe „14. Juli“ durch die Angabe „13. Juli“ ersetzt wird. Zum Schriftsatz vom 24. Juli 2015 bemerkt der Senat, dass es rechtlich zulässig und durchaus übliche Praxis ist, nach Eingang einer schriftlichen Gegenerklärung zur Zuschrift des Generalbundesanwalts, in der nicht weitere Ausführungen vorbehalten werden, auch schon vor Ablauf...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 263/15
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 3. September 2014 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 162/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Trier vom 12. November 2014 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 112/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stade vom 12. Dezember 2014, soweit es ihn betrifft, a) im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte des Betrugs in 43 Fällen und des versuchten Betrugs in neun Fällen schuldig ist, b) im gesamten Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 265/15
1. Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 4. August 2014 werden mit der Maßgabe verworfen, dass die Angeklagten jeweils der „schweren" Misshandlung eines Schutzbefohlenen schuldig sind. 2. Die Beschwerdeführer haben die Kosten ihrer Rechtsmittel und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 624/14
Treuhandgesellschaft 1. Enthält die Firma einer Rechtsanwaltsgesellschaft inhaltlich zutreffend einen Hinweis auf eine von der Gesellschaft ausgeübte Treuhandtätigkeit, wird eine Irreführung der beteiligten Verkehrskreise nicht dadurch hervorgerufen, dass diese Tätigkeit in der Satzung der Gesellschaft als Unternehmenszweck nicht genannt wird. 2. Da die Treuhandtätigkeit seit jeher zum Berufsbild der Rechtsanwälte gehört, kann eine untergeordnete Treuhandtätigkeit auch ohne ausdrückliche...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 18/14
Den Beschwerden der Beklagten zu 1 und 2 gegen die Nichtzulassung der Revision wird stattgegeben. Das Urteil des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 21. März 2014 wird im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten zu 1 und 2 entschieden worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Streitwert: 125.658,23 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 70/14
Posterlounge Programmiert der Betreiber einer Verkaufsplattform die auf seiner Internetseite vorhandene interne Suchmaschine so, dass Suchanfragen der Nutzer (hier: „Poster Lounge“) automatisch in einer mit der Marke eines Dritten (hier: „Posterlounge“) verwechselbaren Weise in den Quelltext der Internetseite aufgenommen werden, ist er als Täter durch aktives Tun dafür verantwortlich, dass eine Internetsuchmaschine (hier: Google) aus der im Quelltext aufgefundenen Begriffskombination einen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 104/14
Piadina-Rückruf 1. Bestehen nach dem Wortlaut des Verbotstenors einer einstweiligen Verfügung Unklarheiten, bedarf es einer objektiven Auslegung anhand der Antragsschrift und der ihr beigefügten Anlagen. 2. Die Verpflichtung des Lebensmittelunternehmers nach Art. 18 Abs. 2 Satz 1 der VO (EG) Nr. 178/2002 (Lebensmittel-Basis-VO) jede Person festzustellen, von der er ein Lebensmittel erhalten hat, beschränkt sich darauf, den direkten Lieferanten zu ermitteln. 3. Ein bei einem...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 250/12
Die Revisionen der Nebenkläger gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 4. Juli 2014 werden verworfen. Die Nebenkläger tragen die Kosten ihrer Rechtsmittel und die dem Angeklagten dadurch erwachsenen notwendigen Auslagen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 561/14
Der Senat beabsichtigt, die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Landshut - 1. Zivilkammer - vom 7. November 2012 gemäß § 552a Satz 1 ZPO auf seine Kosten zurückzuweisen. Die Parteien erhalten Gelegenheit, hierzu binnen eines Monats Stellung zu nehmen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 63/13
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 29. August 2014 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Der Streitwert wird auf 33.162 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 210/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Detmold vom 23. März 2015 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben; die Feststellungen zu dem äußeren Tatgeschehen bleiben aufrecht erhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision des Angeklagten wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 293/15