Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 26. Februar 2015 wird abgelehnt. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 19/15
1. Der Eigentümer eines Nießbrauchsgrundstücks wird mit dem Erlöschen des Nießbrauchs nicht Rechtsnachfolger des Nießbrauchers. 2. Die Beendigung des Nießbrauchs führt grundsätzlich zu einem Erlöschen der gegen einen Dritten bestehenden Ansprüche des Nießbrauchers gemäß § 1065 i.V.m. §§ 985, 1004 BGB auf Herausgabe der Nießbrauchssache oder Störungsbeseitigung. Ausnahmsweise können solche Ansprüche bestehen bleiben, wenn der ehemalige Nießbraucher durch die Einwirkung des Dritten an der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 269/14
1. Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, sich mit einem Gesellschafter über die Höhe seiner Haftung zu vergleichen. Ein solcher Vergleich kommt den betroffenen Gesellschaftern auch zugute, wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben ist (Anschluss an BAG, 28. November 2007, 6 AZR 377/07, BAGE 125, 92). 2. Die Einziehungsbefugnis des Insolvenzverwalters umfasst sämtliche Haftungsforderungen der Gesellschaftsgläubiger, die ihre Forderungen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 143/13
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. Februar 2015 wird auf Kosten des Beklagten als unzulässig verworfen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 700 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 65/15
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 15/15
Der Makler, der einem Interessenten das Exposé eines anderen Maklers übergibt, bringt damit grundsätzlich nicht zum Ausdruck, dass er im Erfolgsfall selbst eine Provision beansprucht. Will der Makler auch für solche Objekte eine Provision beanspruchen, die ihm durch einen dritten Makler benannt worden sind, muss er dies gegenüber dem Interessenten unmissverständlich zum Ausdruck bringen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 172/14
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 8. Juli 2015 wird als unzulässig verworfen. 2. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 483/15
Königshof Der Betreiber eines Hotels, der Hotelzimmer mit Fernsehgeräten ausstattet, mit denen Hotelgäste ausgestrahlte Fernsehsendungen lediglich über eine Zimmerantenne empfangen können, gibt die Fernsehsendungen nicht im Sinne von § 15 Abs. 3 UrhG öffentlich wieder und verletzt daher nicht die Rechte von Urhebern, ausübenden Künstlern, Sendeunternehmen und Filmherstellern zur öffentlichen Wiedergabe ihrer Werke oder Leistungen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 21/14
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 22. Dezember 2014 werden mit der Maßgabe, dass die Angeklagten des Mordes in Tateinheit mit Schwangerschaftsabbruch schuldig sind, als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat. Ergänzend bemerkt der Senat: Das Urteil ist auch rechtsfehlerfrei, soweit das Landgericht von Mord zur Ermöglichung einer anderen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 275/15
1. Die auf dem Fehlen der Unterschrift beruhende Versäumung einer Rechtsmittel(begründungs)frist ist von dem Rechtsanwalt auch dann verschuldet, wenn er irrtümlich annimmt, dass es seiner Unterschrift auf einem ihm vorgelegten Schriftsatz nicht mehr bedürfe, weil er die für das Gericht bestimmte Ausfertigung bereits unterzeichnet habe. Ein Rechtsanwalt darf einen ihm in einer Unterschriftenmappe zur Unterzeichnung vorgelegten Schriftsatz nur dann ohne Unterschrift an das Büro zurückgeben, wenn...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 161/14
Die Rechtsbeschwerde der Klägerin und des Drittwiderbeklagten gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg - 1. Zivilsenat - vom 24. Februar 2015 - 1 W 38/14 - wird zurückgewiesen. Von den Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen die Klägerin 37%, der Drittwiderbeklagte 63%. Beschwerdewert: bis 4.000 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZB 61/15
1. Hat der Anfechtungsgegner die Zahlungsunfähigkeit und den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners erkannt, obliegt ihm der Beweis, dass seine Kenntnis aufgrund nachträglich eingetretener Umstände entfallen ist. 2. Durch einen zeitlich begrenzten Verjährungsverzicht wird die Befugnis des Anfechtungsgegners, die Einrede der Verjährung zu erheben, für den vereinbarten Zeitraum ausgeschlossen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 61/14
Exklusivinterview 1. Die Sendung von Teilen eines zuvor durch ein anderes Sendeunternehmen ausgestrahlten Interviews stellt eine Verletzung der Rechte des erstausstrahlenden Sendeunternehmens dar, seine Sendungen aufzuzeichnen und später zu verbreiten (§ 87 Abs. 1 Nr. 2, § 96 Abs. 1 UrhG). 2. Eine solche Verwendung von Interviewteilen ist keine Berichterstattung über Tagesereignisse gemäß § 50 UrhG, weil die Bestimmung zwischen dem Tagesereignis und der im Verlauf dieses Ereignisses wahrnehmbar...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 69/14
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 6. Februar 2014 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Der Streitwert wird auf 330.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 275/14
Auch im Falle der Rücknahme der (Rechts-)Beschwerde gegen einen Beschluss über die Bekanntmachung eines Musterverfahrensantrags nach § 3 KapMuG ist eine Kostenentscheidung des (Rechts-)Beschwerdegerichts nicht veranlasst. Die Kosten des (Rechts-)Beschwerdeverfahrens bilden einen Teil der Kosten des Ausgangsrechtsstreits, welche die in der Sache unterliegende Partei unabhängig vom Ausgang des Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahrens nach §§ 91 ff. ZPO zu tragen hat.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZB 14/15
Auf die Revision des Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 7. November 2013 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung des Beklagten gegen die Verurteilung nach dem Klageantrag zu 2 hinsichtlich folgender Äußerungen zurückgewiesen worden ist: "Es deutet alles darauf hin, dass U. nicht einmal die Mischungsberechnung selbst vorgenommen hat." "Dieser Fakt allein zeigt, dass U. in...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 219/13
1. Eine in der kritischen Zeit geschlossene Kongruenzvereinbarung, die einen Baraustausch ermöglichen soll, kann als solche nicht Gegenstand der Deckungsanfechtung sein (Bestätigung von BGH, Urteil vom 17. Juli 2014, IX ZR 240/13, WM 2014, 1588). 2. Eine Kongruenzvereinbarung kann bis zu dem Zeitpunkt getroffen werden, zu dem einer der Vertragspartner nicht nur eine erste Leistungshandlung vorgenommen, sondern einen ersten Leistungserfolg herbeigeführt hat. Werden im Rahmen eines Werkvertrages...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 287/14
Im Erbscheinsverfahren hat das Beschwerdegericht die Richtigkeit des angekündigten Erbscheins auch insoweit zu prüfen, als der Beschwerdeführer durch eine Unrichtigkeit des Erbscheins nicht beschwert sein kann.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZB 13/15
Der vom 2. Strafsenat beabsichtigten Entscheidung, dass bei der billigen Entschädigung in Geld (§ 253 Abs. 2 BGB) weder die wirtschaftlichen Verhältnisse des Geschädigten noch die des Schädigers zu berücksichtigen sind, steht Rechtsprechung des 1. Strafsenats entgegen. An dieser Rechtsprechung hält der 1. Strafsenat fest.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 ARs 31/14
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stralsund vom 30. Juni 2015 im Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 469/15