Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Für eine gesonderte, vom Streitwert der Hauptsache abweichende Festsetzung des Werts der anwaltlichen Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten eines Streithelfers der Hauptpartei im Rechtsmittelverfahren ist auch dann kein Raum, wenn der Streithelfer im betreffenden Rechtszug keine Anträge gestellt hat.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 109/12
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 27. Mai 2015 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 462/15
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 28. April 2015 wird verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 414/15
1. Stellungnahmen, die der nach § 56 Abs. 1 BRAO beteiligte Rechtsanwalt in einem ihn betreffenden berufsrechtlichen Aufsichts- und Beschwerdeverfahren gegenüber dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer abgibt, sind Bestandteil der über ihn von der Rechtsanwaltskammer geführten Personalakte und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht der Vorstandsmitglieder der Rechtsanwaltskammer nach § 76 Abs. 1 BRAO. Ihre Weiterleitung an den Beschwerdeführer bedarf grundsätzlich der Zustimmung des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 42/14
Die Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 8. Mai 2015 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 300 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 33/15
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des II. Senats des Anwaltsgerichtshofs Berlin vom 25. März 2015 (II AGH 11/13) wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 50.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 35/15
1. Dem Angeklagten wird auf seinen Antrag gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 18. Mai 2015 auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. 2. Der Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 30. Juli 2015, mit dem es die Revision des Angeklagten als unzulässig verworfen hat, ist gegenstandslos.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 435/15
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27. Juli 2011 wie folgt abgeändert: Der Bescheid der Beklagten vom 7. April 2010 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der Klägerin im Fall ihrer Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft im Bezirk der Beklagten auf Antrag ohne Weiteres die Fachanwaltsbezeichnung für Verwaltungsrecht zu verleihen ist, sofern sie nachweist, dass sie sich in dem in § 15 FAO bezeichneten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 49/14
Hat das Berufungsgericht durch gesonderten Beschluss einen Wiedereinsetzungsantrag zurückgewiesen, so muss diese Entscheidung gesondert nach § 238 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 522 Abs. 1 Satz 2 bis 4 ZPO angefochten werden, um sie nicht in Rechtskraft erwachsen und für die Entscheidung über die Verwerfung bindend werden zu lassen. Die betroffene Partei ist jedoch unter dem Aspekt der Rechtskraft nicht gehindert, nachfolgend weitere Wiedereinsetzungsgründe geltend zu machen, über die noch...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 41/15
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 26. Juni 2014 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Der Streitwert für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wird auf 191.903,42 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 155/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 12. Dezember 2014 mit den zugehörigen Feststellungen a) in den Fällen 2, 4 bis 16 der Anklageschrift vom 8. August 2014 sowie in den Fällen 1 bis 20 der Nachtragsanklage vom 19. November 2014, b) im Strafausspruch im Fall 25, c) im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben. 2. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das vorbezeichnete Urteil a) im Ausspruch über die Einzelstrafen in den Fällen 2 und 25 der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 202/15
Der Anspruch auf Lieferung eines herauszugebenden Gegenstands zu einem im Vollstreckungstitel bezeichneten Ort unterliegt der Herausgabevollstreckung nach § 883 ZPO.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 110/14
Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 27. März 2015 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 322/15
1. Auf die Revision der Angeklagten F. wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 20. Mai 2014, soweit es sie betrifft und sie verurteilt worden ist, mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das vorgenannte Urteil mit den Feststellungen aufgehoben, a) soweit die Angeklagten J. und F. im Fall 10 der Anklage freigesprochen worden sind, b) soweit die Angeklagte F. verurteilt worden ist aa) im Fall 9 der Anklage, bb) im Ausspruch über die Gesamtstrafen. 3....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 457/14
Nikotinhaltige Verbrauchsstoffe für elektronische Zigaretten sind keine Arzneimittel, soweit sie nicht zur Rauchentwöhnung bestimmt sind. Es handelt sich um Tabakerzeugnisse, die zum anderweitigen oralen Gebrauch als Rauchen oder Kauen bestimmt sind und dem Anwendungsbereich des § 52 Abs. 2 Nr. 1 VTabakG unterliegen. Diese Strafnorm genügt dem Gesetzesvorbehalt für das Strafrecht, auch soweit sie auf eine Rechtsverordnung mit Rückverweisungsklausel Bezug nimmt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 525/13
Der beabsichtigten Entscheidung des 5. Strafsenats steht Rechtsprechung des 2. Strafsenats nicht entgegen. An eventuell früher abweichender Rechtsprechung hält der Senat nicht fest.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 434/14
Auf die Revision der Klägerin wird das Teil- und Grundurteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 5. Februar 2014 aufgehoben, soweit über die Klage gegen den Beklagten zu 3 entschieden und die Revision zugelassen worden ist. Die weitergehende Revision der Klägerin wird, soweit sie sich gegen den Beklagten zu 3 richtet, als unzulässig verworfen. Die gegen den Beklagten zu 4 gerichtete Revision wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen die Aberkennung von...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 101/14
1. Einwendungen einer Partei gegen die erstinstanzliche Überzeugungsbildung können in der Berufungsinstanz nicht mit der Begründung als unbeachtlich angesehen werden, die Partei setze lediglich in unzulässiger Weise ihre abweichende Bewertung an die Stelle derjenigen des gerichtlichen Sachverständigen und des Landgerichts. 2. Das Absehen von einer ärztlichen Maßnahme ist nicht erst dann behandlungsfehlerhaft, wenn die Maßnahme "zwingend" geboten war, sondern bereits dann, wenn ihr Unterbleiben...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 67/15
Auf die Revision der Klägerin wird das Teil- und Grundurteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 5. Februar 2014 aufgehoben, soweit über die Klage gegen den Beklagten zu 3 entschieden und die Revision zugelassen worden ist. Die weitergehende Revision der Klägerin wird, soweit sie sich gegen den Beklagten zu 3 richtet, als unzulässig verworfen. Die gegen den Beklagten zu 4 gerichtete Revision wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen die Aberkennung von...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 110/14
Auf die Revision des Klägers wird das Teil- und Grundurteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 5. Februar 2014 aufgehoben, soweit über die Klage gegen den Beklagten zu 3 entschieden und die Revision zugelassen worden ist. Die weitergehende Revision des Klägers wird, soweit sie sich gegen den Beklagten zu 3 richtet, als unzulässig verworfen. Die gegen den Beklagten zu 4 gerichtete Revision wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen die Aberkennung von Ansprüchen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 122/14