Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision des Angeklagten P. wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 11. Mai 2015, soweit es ihn betrifft und er verurteilt worden ist, mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Auf die Revision des Angeklagten S. wird das vorbezeichnete Urteil, soweit es ihn betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben a) soweit er wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (Fall II.2) verurteilt worden ist, b) im Gesamtstrafenausspruch. 3. Im Umfang der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 347/15
Sind einer Rechtsanwaltsfachangestellten in der Vergangenheit bei der Fertigung oder Versendung fristgebundener Schriftsätze Fehler unterlaufen, so muss der Rechtsanwalt durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass sich solche nicht wiederholen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 653/14
Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Gera vom 16. Januar 2013 5 T 560/12 aufgehoben. Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Altenburg vom 15. Oktober 2012 wird zurückgewiesen. Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei. Die außergerichtlichen Kosten des weiteren Beteiligten hat die Betroffene zu tragen. Beschwerdewert: 924 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 101/13
Die Revision gegen das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 18. Juli 2013 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 284/13
Der die Berufung verwerfende Beschluss des Berufungsgerichts muss jedenfalls die die Verwerfung tragenden Feststellungen enthalten, die zur Beurteilung durch das Rechtsbeschwerdegericht erforderlich sind (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27. August 2014, XII ZB 266/13, NJW-RR 2014, 1531).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 605/14
1. Der Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 21. Mai 2015 wird als unzulässig verworfen. 2. Der Antrag des Angeklagten auf Entscheidung des Revisionsgerichts wird als unbegründet verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 452/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 30. Juli 2015 im Strafausspruch aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 581/15
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 24. August 2015 wird a) der Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte im Fall II.2 der Urteilsgründe des versuchten Betrugs schuldig ist, b) mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben aa) die Verurteilung des Angeklagten im Falle II.3 der Urteilsgründe, bb) die Einzelstrafe im Fall II.2 der Urteilsgründe sowie die Gesamtstrafe, cc) der Ausspruch über die isolierte Sperrfrist und dd) der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 532/15
Ein in einem öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis stehender Schulsekretär, der nach der internen Aufgabenverteilung allein für das Bestell- und Zahlwesen einer Schule zuständig ist, ist auch dann Amtsträger im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB, wenn er nicht nach außen als Entscheidungsträger auftritt, sondern nur faktisch die Entscheidung darüber trifft, welche Bestellungen realisiert, welche Zulieferer beauftragt und dass Zahlungen angewiesen werden.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 148/15
1. Auf die Revision des Angeklagten R. wird das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 30. Januar 2015 im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren mit der Maßgabe aufgehoben, dass insoweit und unter Einbeziehung der weiteren Freiheitsstrafe von einem Jahr eine nachträgliche gerichtliche Entscheidung über die Bildung einer Gesamtstrafe nach den §§ 460, 462 StPO zu treffen ist; die Gesamtfreiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Cottbus vom 3. Juli 2012 – 73 Ds 433/11 – bleibt...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 485/15
Für die Angemessenheit der Barabfindung im Falle des Ausschlusses von Minderheitsaktionären ist bei Vorliegen eines (Beherrschungs- und) Gewinnabführungsvertrags der auf den Anteil des Minderheitsaktionärs entfallende Anteil des Unternehmenswerts jedenfalls dann maßgeblich, wenn dieser höher ist als der Barwert der aufgrund des (Beherrschungs- und) Gewinnabführungsvertrags dem Minderheitsaktionär zustehenden Ausgleichszahlungen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZB 25/14
Begehrt ein Verbraucher außerhalb des Anwendungsbereichs des § 358 BGB die Feststellung, dass durch seinen Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags dieser gemäß § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung nach den §§ 346 ff. BGB rückabzuwickeln ist, bemisst sich der Wert seiner Beschwer gemäß § 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO, § 3 ZPO nach der Hauptforderung, die er gemäß §§ 346 ff. BGB beanspruchen zu können meint.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 366/15
Mit einem an einen obersten Gerichtshof des Bundes gerichteten Gerichtsstandsbestimmungsantrag kann von einem Verfahrensbeteiligten nicht zur Überprüfung gestellt werden, ob die Verweisung des Verfahrens an das Gericht eines anderen Rechtswegs zu Recht erfolgt ist.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. X ARZ 693/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 24. Juni 2015 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Es wird davon abgesehen, dem Beschwerdeführer die Kosten des Rechtsmittels aufzuerlegen. Ergänzend bemerkt der Senat: Ausländerrechtliche Folgen sind grundsätzlich keine bestimmenden Strafzumessungsgründe (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2001 – 2 StR 273/01, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 6). Dies gilt insbesondere, nachdem gemäß § 53 Abs. 1 und 2...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 502/15
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 6. März 2015 aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an einen anderen Strafsenat des Oberlandgerichts zurückverwiesen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 490/15
1. Ob ein Reiseveranstalter, der dem Reisenden Zusatzleistungen am Urlaubsort anbietet, insoweit lediglich als Vermittler oder als Veranstalter auch dieser Leistungen tätig wird, hängt von dem Gesamteindruck ab, den der Reiseveranstalter mit den erteilten Informationen, insbesondere Angebotsunterlagen und weiteren Erläuterungen hierzu, beim Reisenden erweckt. 2. Will ein Reiseveranstalter lediglich eine Fremdleistung vermitteln, muss ein entsprechender Hinweis deutlich und unmissverständlich...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 4/15
Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 22. April 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine Strafkammer des Landgerichts Stralsund zurückverwiesen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 482/15
1. Die Grundrente nach § 31 BVG hat keine Lohnersatzfunktion und dient ihrer Zweckbestimmung nach anders als die Ausgleichsrente und der Berufsschadensausgleich nicht der Bestreitung des Lebensunterhalts. 2. Zu der für die Bemessung des Erwerbsschadens erforderlichen Prognose der hypothetischen Einkommensentwicklung bei einem bereits langjährig im Erwerbsleben stehenden Geschädigten.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 491/14
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stade vom 24. März 2015 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass in den Fällen II.2.a) Ziffern 18 und 19 der Urteilsgründe jeweils eine Einzelgeldstrafe von fünf Tagessätzen zu je zehn Euro verhängt wird. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 406/15
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 2. Zivilsenats des Kammergerichts vom 31. Juli 2014 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 280/14