Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
1. Die Vereinbarung einer Verpflichtung des Fahr- oder Fluggastes, das Beförderungsentgelt bei Vertragsschluss zu entrichten, widerspricht nicht wesentlichen Grundgedanken des Rechts des Personenbeförderungsvertrags. 2. Eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens, nach der der Flugpreis unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung bei Vertragsschluss zur Zahlung fällig ist, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Fluggastes dar.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 97/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 16. September 2015 im Ausspruch über den Vorwegvollzug sowie über die Reihenfolge der Vollstreckung der Maßregeln mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 624/15
1. Die sich aus § 8 Abs. 1 Satz 1 WpHG und § 9 Abs. 1 KWG ergebende Verschwiegenheitspflicht stellt, soweit sie nach § 4 Abs. 3 FinDAG von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beauftragte Wirtschaftsprüfer betrifft, keine unter § 376 Abs. 1 ZPO fallende Pflicht zur Amtsverschwiegenheit dar. 2. Die Verschwiegenheitspflicht nach § 8 Abs. 1 Satz 1 WpHG, § 9 Abs. 1 KWG kann aber ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO begründen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 441/14
Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 19. Mai 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Jugendkammer als Schwurgericht des Landgerichts zurückverwiesen. – Von Rechts wegen –
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 465/15
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 8. September 2015 gemäß § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendschutzkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 599/15
1. Das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 3. Juli 2015 wird mit den Feststellungen aufgehoben, a) auf die Revision der Nebenklägerin, soweit der Angeklagte freigesprochen worden ist; b) auf die Revision der Staatsanwaltschaft, soweit der Angeklagte hinsichtlich der Taten 4. und 5. der Anklageschrift freigesprochen worden ist sowie im Rechtsfolgenausspruch. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 454/15
Auf die Revision der Gläubigerin wird das Teilurteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 11. September 2009 bezüglich Nummer V Satz 2 der Entscheidung und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten zu 1 erkannt worden ist. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs, soweit über sie nicht bereits in den Senatsbeschlüssen vom 28. Oktober 2010 und vom 13. Januar 2011 befunden worden ist - an das Berufungsgericht...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 383/12
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 18. Juni 2015, soweit der Angeklagte verurteilt worden ist, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 512/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 19. Mai 2015 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit das Landgericht von der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt abgesehen hat. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere allgemeine Strafkammer des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 458/15
Fünf-Streifen-Schuh 1. Die Zulässigkeit eines Löschungsantrags gemäß § 54 Abs. 1, §§ 50, 8 MarkenG setzt die Angabe eines konkreten absoluten Schutzhindernisses im Sinne von § 8 MarkenG voraus. 2. Die Frist des § 54 Abs. 2 Satz 2 MarkenG wird durch einen unzulässigen Löschungsantrag nicht in Gang gesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 87/14
Auf die Rechtsbeschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock vom 28. April 2015 aufgehoben. Die Sache wird zur anderweitigen Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Wert: bis 4.000 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV AR (VZ) 8/15
Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung und die alternativ ausgestaltete Versorgungsaussicht eines Zeitsoldaten entweder auf Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Dienstzeitanrechnung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis sind nicht gleichartig im Sinne von § 18 Abs. 1 VersAusglG (Bestätigung von Senatsbeschluss vom 8. Januar 2014, XII ZB 366/13, FamRZ 2014, 549).
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 104/14
In der Wohnraummiete genügt zur Übertragung der Betriebskosten auf den Mieter die - auch formularmäßige - Vereinbarung, dass dieser "die Betriebskosten" zu tragen hat. Auch ohne Beifügung des Betriebskostenkatalogs oder ausdrückliche Bezugnahme auf § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB und die Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I. S. 2347) ist damit die Umlage der in § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB definierten und in der Betriebskostenverordnung erläuterten Betriebskosten vereinbart.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 137/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 24. Juni 2015 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 413/15
1. Garten- oder Parkflächen, die durch bauplanerische Bestimmungen oder durch den Vermieter selbst für die Nutzung der Öffentlichkeit gewidmet sind, fehlt der erforderliche Bezug zur Mietsache, der über das in § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB enthaltene Merkmal des bestimmungsgemäßen Gebrauchs für die Umlegung von Betriebskosten vorausgesetzt ist. Liegt eine derartige Widmung zugunsten der Öffentlichkeit vor, so dass jedermann die Nutzung dieser Flächen unabhängig davon gestattet ist, ob er eine Wohnung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 33/15
1. Im Verfahren betreffend die Verlängerung einer Unterbringungsmaßnahme gelten sämtliche Verfahrensgarantien für die Erstentscheidung uneingeschränkt, insbesondere die zwingende Anhörung des Betroffenen gemäß § 319 FamFG (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. September 2015, XII ZB 250/15, FamRZ 2015, 2156). 2. In einem Unterbringungsverfahren kann das Beschwerdegericht nicht gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von einer erneuten Anhörung des Betroffenen absehen, wenn das Gericht des ersten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 478/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Gera vom 17. Juni 2015 mit Ausnahme der Entscheidung über den Adhäsionsantrag mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 391/15
Übernimmt der Rechtsanwalt die Fristenkontrolle für fristgebundene Schriftsätze im Einzelfall selbst, muss er auch selbst für eine wirksame Ausgangskontrolle Sorge tragen. Hierzu gehört bei der Übermittlung per Telefax, dass er sich vor Löschung der Frist im Fristenkalender darüber Klarheit verschafft, dass ein ordnungsgemäßes Sendeprotokoll und eine Empfangsbestätigung vorliegen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 11. Februar 2009, IV ZB 26/08, NJW-RR 2009, 785).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 36/15
Auf die Rechtsbeschwerde des Gläubigers wird der Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mannheim vom 31. März 2015 aufgehoben. Auf die sofortige Beschwerde des Gläubigers wird der Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 30. September 2014 abgeändert. Die Erinnerung des Schuldners vom 21. Juli 2014 wird zurückgewiesen. Die Kosten der Rechtsmittel hat der Schuldner zu tragen. Gegenstandswert: 189,82 €
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  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 35/15
Die Kosten für eine Prozessbürgschaft zur Vollstreckung aus einer nur gegen Stellung einer Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärten Entscheidung gemäß § 709 Satz 1 ZPO sind Kosten der Zwangsvollstreckung im Sinne des § 788 Abs. 1 ZPO.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 56/13