Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Zu den Voraussetzungen der Konnexität von Grundgeschäft und Gegengeschäft bei Abschluss von Zinssatz-Swap-Verträgen (Fortführung von Senatsurteilen vom 22. März 2011, XI ZR 33/10, BGHZ 189, 13 und vom 28. April 2015, XI ZR 378/13, BGHZ 205, 117).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 425/14
Eine für sich genommen unbedenkliche Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Verkehrsbetriebs, wonach ein Fahrgast, dessen Berechtigung zur Teilnahme an einem preislich vergünstigten Großkundenabonnement endet, bei unterbliebener Rückgabe der Fahrkarte für die verbleibende Zeit bis zum Ablauf der auf dieser vermerkten Geltungsdauer ein höheres Entgelt zu entrichten hat, benachteiligt den Fahrgast unangemessen, wenn sich aus einer anderen Regelung ergibt, dass der Fahrgast mit...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 18/15
Die Revision des Nebenklägers gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 2. Oktober 2015 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Eine Erstattung der notwendigen Auslagen des Angeklagten im Revisionsverfahren findet wegen der gleichfalls erfolglosen Revision des Angeklagten nicht statt (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 473 Rn. 10a).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 56/16
Die Revisionen der Nebenkläger B. und Ba. gegen das Urteil des Landgerichts Mainz vom 1. Juni 2015 werden verworfen. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Eine Erstattung der notwendigen Auslagen des Angeklagten im Revisionsverfahren findet wegen der gleichfalls erfolglosen Revision des Angeklagten nicht statt (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 473 Rn. 10 a).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 468/15
Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 27. April 2015, soweit es diese Angeklagten betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 516/15
Gestörter Musikvertrieb Besteht für eine Rechtsmittelzuständigkeit eine landesgesetzliche Konzentration nach § 105 UrhG für Urheberrechtsstreitsachen und erteilt das erstinstanzliche Gericht eine unzutreffende Belehrung über das für das Rechtsmittelverfahren zuständige Gericht, kann die Partei bei dem in der Rechtsmittelbelehrung angeführten Gericht fristwahrend Rechtsmittel einlegen, auch wenn dessen Zuständigkeit für das Rechtsmittelverfahren tatsächlich nicht gegeben ist.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 44/15
1. Die Anwendung von § 524 Abs. 2 Satz 3 ZPO setzt nicht voraus, dass sich die tatsächlichen Verhältnisse, die der Anschlussberufung zugrunde liegen, seit der letzten mündlichen Verhandlung erster Instanz oder sogar seit Ablauf der gesetzlichen Ausschlussfrist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO geändert haben (Anschluss BGH, Urteil vom 28. Januar 2009, XII ZR 119/07, Rn. 22 ff., NJW 2009, 1271). 2. Ist eine Anschlussberufung hinsichtlich der mit ihr geltend gemachten künftig fällig werdenden...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 168/14
1. Die Wohnungseigentümer können grundsätzlich den Erwerb eines Grundstücks durch die Gemeinschaft beschließen. An der erforderlichen Beschlusskompetenz fehlt es nur dann, wenn es sich offenkundig nicht um eine Verwaltungsmaßnahme handelt. 2. Der Erwerb eines Grundstücks durch die Wohnungseigentümergemeinschaft entspricht jedenfalls dann in aller Regel ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn das Grundstück für die Wohnungseigentumsanlage von Beginn an eine dienende und auf Dauer angelegte Funktion...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 75/15
Der Eigentümer einer Sache kann, wenn der bösgläubige oder verklagte Besitzer seine Herausgabepflicht nach § 985 BGB nicht erfüllt, unter den Voraussetzungen der § 280 Abs. 1 u. 3, § 281 Abs. 1 u. 2 BGB Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 89/15
Bei dem Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts wird angefragt, ob dieser daran festhält, dass eine bayerische Gemeinde durch ihren ersten Bürgermeister nur dann wirksam vertreten wird, wenn die nach der gemeindeinternen Kompetenzverteilung für die Rechtshandlung erforderliche Beschlussfassung des Gemeinderats erfolgt ist.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 266/14
Auf die Rechtsbeschwerde wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom 20. Februar 2015 und der Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth - 18. Zivilkammer - vom 25. Februar 2015 den Betroffenen in seinen Rechten verletzt haben. Gerichtskosten werden in allen Instanzen nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen in allen Instanzen werden dem Regierungsbezirk Mittelfranken auferlegt. Der Gegenstandswert des...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 39/15
Ist in einem Außervollzugsetzungsbeschluss für einen Haftbefehl bestimmt, dass der Beschuldigte eine Sicherheit als "Eigenhinterleger" zu leisten habe, steht dies weder der Aufnahme eines Darlehens durch den Beschuldigten zum Zwecke der Aufbringung der Kaution noch der Abtretung des künftigen Rückzahlungsanspruches gegen die Hinterlegungsstelle an den Darlehensgeber entgegen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 303/14
Auf die Rechtsbeschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des 2. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 13. April 2015 aufgehoben. Die Sache wird zur anderweitigen Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Der Geschäftswert wird auf 5.000 € festgesetzt.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX AR (VZ) 4/15
Auf die Revision des Klägers wird der Beschluss des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 26. Januar 2015 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 47/15
1. Die Klagefrist des § 13 Abs. 1 Satz 2 StrEG wird nur durch eine den Anforderungen des § 253 Abs. 2 ZPO genügende Klageschrift gewahrt. 2. Durch eine Bezugnahme auf andere Schriftstücke oder sonstige Anlagen können die zwingenden Voraussetzungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO grundsätzlich nur dann erfüllt werden, wenn diese dem Gericht mit der Klageschrift vorgelegt werden oder zumindest bereits vorliegen. 3. Im Anwaltsprozess genügt die ausschließliche Bezugnahme in der Klageschrift auf ein von...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 200/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 16. Juli 2015, soweit es ihn betrifft, im Ausspruch über den Verfall dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte aus den Taten Vermögenswerte in Höhe von 15.800 Euro erlangt hat, von der Anordnung des Verfalls des Wertersatzes aber abgesehen wird, weil Ansprüche Verletzter entgegenstehen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 628/15
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Oberlandesgerichts München - 13. Zivilsenat - vom 20. Juli 2015 wird auf Kosten der Kläger als unzulässig verworfen. Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 50.000 €.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 185/15
1. Auf das Verfahren in Justizverwaltungssachen vor dem Zivilsenat des Oberlandesgerichts findet das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Anwendung. 2. Antragsgegner in dem gerichtlichen Verfahren vor dem Oberlandesgericht, mit dem ein Bewerber die Aufnahme in die von einem Insolvenzrichter geführte Vorauswahlliste begehrt oder sich gegen die Streichung aus dieser Liste wendet, ist das Amtsgericht, dem der Insolvenzrichter...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX AR (VZ) 1/15
Die Anhörungsrüge des Verurteilten vom 11. Februar 2016 gegen den Beschluss des Senats vom 2. Februar 2016 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 585/15
Eine Revision ist nicht wegen eines Gehörsverstoßes zuzulassen, wenn es der Beschwerdeführer versäumt hat, den Verstoß im Rahmen der ihm eingeräumten Frist zur Stellungnahme auf einen Hinweisbeschluss des Berufungsgerichts zu rügen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 211/14