Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Die Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre zugelassene Revision gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 10. März 2016 gemäß § 552a Satz 1 ZPO zurückzuweisen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 71/16
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bochum vom 15. Juli 2016 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts in seiner Antragsschrift vom 25. November 2016 bemerkt der Senat: Die Annahme des Landgerichts, das...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 571/16
1. Eine Kündigung wegen "Betriebsbedarfs" nach § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB setzt voraus, dass betriebliche Gründe die Nutzung gerade der gekündigten Wohnung notwendig machen. Die Wohnung muss deshalb für die betrieblichen Abläufe nach den Aufgaben der Bedarfsperson von wesentlicher Bedeutung sein. Dies wird etwa bei einem Angestellten, dem die Aufgaben eines "Concierge" übertragen sind, der Fall sein, nicht aber bei einem Hausmeister, der mehrere Objekte des Vermieters betreuen soll und ohnehin...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 44/16
Die Verlängerung der Frist zur Begründung eines Rechtsmittels durch den Vorsitzenden des Rechtsmittelgerichts ist nicht wirksam, wenn im Zeitpunkt des Eingangs des Verlängerungsantrags die Frist zur Rechtsmittelbegründung bereits abgelaufen war (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. November 2005, XII ZB 140/05, FamRZ 2006, 190 und vom 24. Januar 1996, XII ZB 184/95, FamRZ 1996, 543; BGH Beschluss vom 17. Dezember 1991, VI ZB 26/91, BGHZ 116, 377 = NJW 1992, 842 und BGH Beschluss vom 12....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 576/16
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 1. Februar 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem vorgenannten Urteil wird zurückgewiesen. Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Klägerin 98 % und die Beklagte 2 % zu tragen. Streitwert: bis zu 850.000 €; davon entfallen 814.126,98 € auf die Beschwerde der Klägerin und 13.193,56 €...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 61/16
Auf die Rechtsbeschwerde der Klägerin wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Stade vom 15. Dezember 2016 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Gerichtskosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren werden nicht erhoben (§ 21 GKG). Gegenstandswert: 666,40 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 3/17
Das Prozessgericht ist verpflichtet, bei der Suche und Auswahl eines geeigneten Sachverständigen alle bekannten Erkenntnisquellen auszuschöpfen, § 404 Abs. 1 Satz 1 ZPO. Findet es keinen geeigneten Sachverständigen, kann es unter den Voraussetzungen des § 356 ZPO von einer Beweiserhebung absehen. Die dafür maßgeblichen Erwägungen müssen in den Urteilsgründen, gegebenenfalls unter Bezugnahme auf Verfügungen und Beschlüsse des Prozessgerichts, für die Parteien nachvollziehbar dargelegt werden....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 149/15
§ 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG, wonach ein anfechtbarer Beschluss demjenigen zuzustellen ist, dessen erklärtem Willen er nicht entspricht, findet im Betreuungsverfahren nicht nur auf den Betroffenen selbst, sondern auch auf die übrigen beschwerdeberechtigten Beteiligten Anwendung (Fortführung von Senatsbeschluss vom 13. Mai 2015, XII ZB 491/14, FamRZ 2015, 1374).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 51/16
Auf die Beschwerde des Klägers wird die Revision gegen das Urteil des 26. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. November 2015 zugelassen. Gemäß § 544 Abs. 7 ZPO wird das vorbezeichnete Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Streitwert: bis 65.000 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 510/15
1. Die Heilung eines Zustellungsmangels nach § 189 ZPO setzt voraus, dass das Gericht eine förmliche Zustellung des Dokuments vornehmen wollte. Dieser Zustellungswille muss sich zudem auf einen bestimmten Adressaten beziehen. Nur für Zustellungsmängel, die der an diesen gerichteten Zustellung anhaften, kommt eine Heilung nach § 189 ZPO in Betracht (Anschluss an und Fortentwicklung von BGH, Urteile vom 19. Mai 2010, IV ZR 14/08, VersR 2010, 1520 Rn. 17; vom 7. Dezember 2010, VI ZR 48/10, NJW-RR...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 11/16
Auf die Rechtsbeschwerde der Patentanmelderin zu 2 wird der Beschluss des 8. Senats (Technischen Beschwerdesenats) des Bundespatentgerichts vom 23. September 2016 aufgehoben, soweit festgestellt worden ist, dass die Beschwerde der Patentanmelderin zu 2 als nicht erhoben gilt. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Bundespatentgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZB 19/16
Die Ablehnungsgesuche des Antragstellers gegen die Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof M. , den Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. D. , die Richterin am Bundesgerichtshof Dr. M. , den Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. K. und den Richter am Bundesgerichtshof G. werden für unbegründet erklärt.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. RiZ (R) 3/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hagen vom 14. Januar 2016, soweit es den Angeklagten betrifft, im Ausspruch über die Einziehung von Wertersatz aufgehoben. Die Einziehungsanordnung entfällt. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen. 3. Der Angeklagte trägt die Kosten seines Rechtsmittels.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 350/16
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bochum vom 14. November 2016 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat zu der von beiden Verteidigern erhobenen 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 52/17
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Limburg (Lahn) vom 3. Mai 2016, soweit es ihn betrifft und er verurteilt worden ist, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht Wetzlar - Strafrichter - zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 395/16
1. Die Verabredung eines Verbrechens (§ 30 Abs. 2 Variante 3 StGB) setzt die Willenseinigung von mindestens zwei tatsächlich zur Tatbegehung Entschlossenen voraus, an der Verwirklichung eines hinreichend konkretisierten Verbrechens mittäterschaftlich mitzuwirken. Auch der selbst fest Entschlossene ist daher nicht der Verbrechensverabredung schuldig, wenn der oder die anderen den inneren Vorbehalt haben, sich tatsächlich nicht als Mittäter an der vereinbarten Tat beteiligen zu wollen. 2. Das...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 260/16
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 9. Mai 2016 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Ein Verstoß gegen das Recht auf konfrontative Befragung nach Art. 6 Abs. 3 Buchst. d MRK und gegen das Recht...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 495/16
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hechingen vom 8. Juli 2016 werden als unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO). Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat zum Antrag des Generalbundesanwalts in Bezug auf die Revision des Angeklagten K. : Durch das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sowie des Achten Buches des Sozialgesetzbuchs vom...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 607/16
Der Bundesgerichtshof ist für die Entscheidung über das Rechtsmittel des Angeklagten gegen den als „Urteil“ bezeichneten Beschluss des Landgerichts Aachen vom 18. Oktober 2016 nicht zuständig. Das Rechtsmittel wird zur weiteren Sachbehandlung an das Oberlandesgericht Köln abgegeben.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 59/17
Allein der Umstand, dass ein Anleger, dem nach Abschluss der Beratung zum (formalen) Vollzug der bereits getroffenen Anlageentscheidung kurz der Zeichnungsschein zur Unterschrift vorgelegt wird, den Text des Scheins vor der Unterzeichnung nicht durchliest und deshalb nicht den Widerspruch zwischen der erfolgten Beratung und im Schein enthaltenen Angaben zur Anlage bemerkt, rechtfertigt für sich nicht den Vorwurf grob fahrlässiger Unkenntnis im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 93/16