Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision des Angeklagten K. wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 15. März 2016 mit den Feststellungen zu den Tatbeiträgen des Angeklagten K. aufgehoben, soweit es diesen Angeklagten betrifft. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 451/16
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 27. Juli 2016 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 6/17
Wird in einer Kindschaftssache durch den Rechtspfleger ein Verfahrensbeistand bestellt, findet gegen diese Entscheidung die befristete Erinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG statt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 391/16
Zur Verjährung des Regressanspruchs eines Scheinvaters.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 56/16
Der Ausgleich eines Anrechts der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes kann nicht deshalb wegen fehlender Ausgleichsreife nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG in den Wertausgleich nach der Scheidung verwiesen werden, weil dieses Anrecht auf einer unter Verstoß gegen Verfassungsrecht ermittelten und daher unverbindlichen Startgutschrift für rentenferne Versicherte beruht.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 626/15
Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Für welche Aufgabenkreise ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen. Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 2017, XII ZB 510/16 - juris und vom 6. Juli 2016, XII ZB 131/16, FamRZ 2016, 1668).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 260/16
1. Auf Antrag des Angeklagten wird das Verfahren in den Stand vor Erlass des Beschlusses des Senats vom 21. Februar 2017 zurückversetzt. 2. Die Ablehnungsgesuche vom 4. Oktober 2016 und vom 1. März 2017 werden als unzulässig verworfen. 3. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 15. Juli 2016 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 583/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hannover vom 22. November 2016 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt unterblieben ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 38/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 5. Oktober 2016 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig ist, b) im Ausspruch über die Anordnung des Verfalls (des Wertersatzes) aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 42/17
Das Ablehnungsgesuch der Klägerin gegen die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle wird für unbegründet erklärt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZA 5/17
1. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Beschwerdekammer im Unterbringungsverfahren eines ihrer Mitglieder mit der Anhörung des Betroffenen beauftragen kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. Juni 2016, XII ZB 581/15, FamRZ 2016, 1446). 2. § 319 Abs. 4 FamFG schließt die Möglichkeit, die vor der Genehmigung einer Unterbringungsmaßnahme zwingend gebotene Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe vorzunehmen, nicht völlig aus. Diese Möglichkeit ist jedoch auf eng begrenzte...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 358/16
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 24. Mai 2016 a) in den Schuldsprüchen dahin geändert, dass schuldig ist aa) der Angeklagte R. der schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit Vergewaltigung, bb) der Angeklagte W. der besonders schweren räuberischen Erpressung; b) in den Strafaussprüchen und hinsichtlich des Angeklagten W. auch im Ausspruch über den Vorwegvollzug aufgehoben; jedoch bleiben die jeweils zugehörigen Feststellungen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 475/16
Das dem Verfahrenspfleger nach § 335 Abs. 2 FamFG eingeräumte Beschwerderecht umfasst nicht die Antragsbefugnis nach § 62 FamFG (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. Februar 2012, XII ZB 389/11, FamRZ 2012, 619).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 460/16
Zur Behandlung geringfügiger Anrechte (§ 18 VersAusglG) bei Tod eines Ehegatten vor Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich (§ 31 VersAusglG).
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 385/15
Die Revision der Staatsanwaltschaft und die des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Ansbach vom 12. Juli 2016 werden verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft und die dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 663/16
Eine verbotene Auszahlung im Sinn von § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG zu Lasten des zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögens liegt mit der Bestellung einer dinglichen Sicherheit für einen Darlehensrückzahlungsanspruch eines Sicherungsnehmers gegen den Gesellschafter vor, wenn der Gesellschafter nicht voraussichtlich zur Rückzahlung in der Lage ist und zudem eine Unterbilanz entsteht oder vertieft wird. Damit und nicht erst mit der Verwertung der Sicherheit beginnt die Verjährung der...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 93/16
Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das am 24. Oktober 2016 verkündete Urteil des 4. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs wird abgelehnt. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 3/17
1. Auf die Revisionen der Angeklagten N. , H. und G. - und unter Erstreckung auf die Mitangeklagte A. - wird das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 16. Juni 2016 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a)soweit die Angeklagten wegen versuchter Steuerhinterziehung verurteilt worden sind und b) im gesamten Strafausspruch. 2. Weiterhin wird auf die Revisionen der Angeklagten H. und G. das vorgenannte Urteil im Schuldspruch dahingehend abgeändert, dass diese Angeklagten jeweils des Bankrotts...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 602/16
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 28. Juli 2016, soweit es ihn betrifft und er verurteilt wurde, mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 622/16
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 23. Juni 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 81/17