Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Der Versicherer einer D&O-Versicherung kann sich in einem Innenhaftungsfall auf eine Versicherungsbedingung, nach der der Versicherungsschutz nur durch die versicherten Personen geltend gemacht werden kann, nach Treu und Glauben nicht berufen, wenn er einen Deckungsanspruch abgelehnt hat, die versicherten Personen keinen Versicherungsschutz geltend machen und schützenswerte Interessen des Versicherers einer Geltendmachung des Anspruchs durch den Versicherungsnehmer nicht entgegenstehen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 360/15
Auf die Revision des Betroffenen wird das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 27. Oktober 2016 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 86/17
In Zivilsachen kann der Gerichtsvorstand am Verfahren nicht beteiligten Dritten regelmäßig anonymisierte Abschriften von Urteilen und Beschlüssen erteilen, ohne dass dies den Anforderungen an die Gewährung von Akteneinsicht gemäß § 299 Abs. 2 ZPO unterliegt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV AR (VZ) 2/16
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 31. Oktober 2016 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Schuldspruch hinsichtlich der Tat vom 2. Juni 2016 (II.2 der Urteilsgründe) und b) im gesamten Rechtsfolgenausspruch. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 61/17
Die Vorschrift des § 1379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB in der seit dem 1. September 2009 geltenden Fassung, nach der Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangt werden kann, ist nicht anwendbar, wenn die Ehe vor dem 1. September 2009 rechtskräftig geschieden worden ist (Fortführung von Senatsurteilen vom 16. Juli 2014, XII ZR 108/12, FamRZ 2014, 1610 und vom 22. Oktober 2014, XII ZR 194/13, FamRZ 2015, 121).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 259/16
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 6. Oktober 2015 wird mit der Maßgabe verworfen, dass für die Fälle II. 14, 16, 28, 32, 34, 35, 37, 38, 40, 49, 52, 54, 61, 62, 64, 65, 373, 458, 470 und 706a der Urteilsgründe jeweils eine Einzelstrafe in Höhe von einem Monat festgesetzt wird. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 40/16
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 12. Dezember 2016 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit es diesen Angeklagten betrifft. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 111/17
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 10. November 2016 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Zu der Rüge nach § 338 Nr. 5 StPO, § 185 GVG bemerkt der Senat ergänzend zu...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 71/17
Die Überleitungsvorschrift Art. 229 § 9 Abs. 1 EGBGB verdrängt als speziellere Regelung die Überleitungsvorschrift Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB bezüglich § 358 BGB nur, soweit § 358 BGB durch das Gesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten vom 23. Juli 2002 (OLG-Vertretungsänderungsgesetz, BGBl. I S. 2850) geändert worden ist.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 179/16
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 31. Mai 2016 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit er verurteilt wurde. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 409/16
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Verden vom 9. August 2016 wird a) das Verfahren im Fall II. 4 der Urteilsgründe eingestellt; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last, b) das vorgenannte Urteil - unter Aufrechterhaltung der zugehörigen Feststellungen - aufgehoben, aa) soweit der Angeklagte im Fall II. 5 der Urteilsgründe verurteilt worden ist, bb) im Ausspruch über die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 516/16
1. a) Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 23. November 2016 im Schuldspruch dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig ist, b) im Strafausspruch aufgehoben. 2. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird als...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 70/17
Bei der gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen, die die Abberufung oder die Kündigung des Anstellungsvertrags eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH aus wichtigem Grund betreffen, ist darauf abzustellen, ob tatsächlich ein wichtiger Grund im Zeitpunkt der Beschlussfassung vorlag oder nicht. Das Vorliegen des wichtigen Grunds hat im Rechtsstreit derjenige darzulegen und zu beweisen, der sich darauf beruft.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 77/16
1. Der Betreiber eines Bewertungsportals haftet für von Dritten in das Portal eingestellte Äußerungen als unmittelbarer Störer, wenn er sich diese Äußerungen zu eigen gemacht hat. Von einem Zu-Eigen-Machen ist dabei dann auszugehen, wenn der Portalbetreiber nach außen erkennbar die inhaltliche Verantwortung für die auf seiner Internetseite veröffentlichten Inhalte übernommen hat, was aus objektiver Sicht auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu beurteilen ist. Für...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 123/16
Postdienstleistungen 1a. Es steht einer transparenten und wettbewerbskonformen Auftragsvergabe regelmäßig nicht entgegen, wenn der öffentliche Auftraggeber für die Erfüllung qualitativer Wertungskriterien Noten mit zugeordneten Punktwerten vergibt, ohne dass die Vergabeunterlagen weitere konkretisierende Angaben dazu enthalten, wovon die jeweils zu erreichende Punktzahl konkret abhängen soll. 1b. Ein Wertungsschema, bei dem die Qualität der Leistungserbringung und der nach der einfachen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZB 3/17
Doktortitel sind aufgrund Gewohnheitsrechts in das Partnerschaftsregister eintragungsfähig.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZB 10/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kleve vom 25. August 2016 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte im Fall II. Tat 1 der Urteilsgründe des sexuellen Übergriffs schuldig ist; b) aufgehoben aa) in den Fällen II. Tat 2 und II. Tat 7 der Urteilsgründe insgesamt; die zugehörigen Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen bleiben jedoch aufrecht erhalten; bb) im Strafausspruch im Fall II. Tat 1 der Urteilsgründe und im Ausspruch über die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 524/16
Die Vollziehung der mit Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 17. Januar 2017 gegen den Betroffenen angeordneten und durch Beschluss des Landgerichts Hamburg - Zivilkammer 29 - vom 7. März 2017 aufrechterhaltenen Sicherungshaft wird einstweilen ausgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 74/17
Ist eine juristische Person Partei eines Rechtsstreits, darf ein Ordnungsgeld gemäß § 141 Abs. 3 Satz 1 ZPO nur gegen sie, nicht jedoch gegen ihren gesetzlichen Vertreter festgesetzt werden.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. BLw 3/16
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 3. Dezember 2015 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Klage hinsichtlich der Abmahnkosten in Höhe von weiteren 329,50 € zuzüglich Zinsen abgewiesen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 15/16