1. NV: Wasserversorgungsanlagen aus Zeiten der DDR, die in ein einen Betrieb gewerblicher Art eingebracht werden, sind mit dem Teilwert anzusetzen und die Nutzungsdauer ist neu zu bestimmen. 2. NV: Allein der Umstand, dass die Klägerin nach Auffassung des FG den Teilwert und die AfA fehlerhaft berechnet hat, berechtigt das FG nicht, ohne weitere Ermittlungen von einem AfA-Betrag von 0 € auszugehen. Zumindest muss das FG, wenn seiner Auffassung nach die tatsächlichen Angaben ungenügend sind, die...