Aktuelle Urteile Bundesfinanzhof

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GERICHT
JAHR
NV: Aus der verfahrensrechtlichen Vorgeschichte kann herzuleiten sein, dass ein Bescheid, durch den Kindergeld ab einem bestimmten Monat festgesetzt wird, eine (negative) Regelung dahingehend enthält, dass für den vorhergehenden Zeitraum kein Anspruch auf Kindergeld besteht .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 133/09
Wer für eine in das Zollgebiet der Gemeinschaft zu verbringende oder bereits verbrachte Nichtgemeinschaftsware die Ausstellung eines Versandpapiers T2L veranlasst, entzieht die Ware der zollamtlichen Überwachung. Zuständig für die buchmäßige Erfassung des Abgabenbetrags sind die Zollbehörden des Mitgliedstaats, in dem das Versandpapier T2L ausgestellt wurde .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 36/08
1. NV: Eine Überraschungsentscheidung liegt nur vor, wenn das FG dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der der fachkundig vertretene Kläger unter Berücksichtigung aller vertretbaren Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht zu rechnen braucht. 2. NV: Da das Eigenheimzulagegesetz auslaufendes Recht ist, hat eine Rechtssache hierzu nur ausnahmsweise grundsätzliche Bedeutung.
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 1/10
Beiträge des Kindes zur tarifvertraglich vorgesehenen VBL-Pflichtversicherung sind bei der Grenzbetragsprüfung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht von dessen Einkünften und/oder Bezügen abzuziehen, wenn das Kind gesetzlich rentenversichert ist .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 59/09
NV: Es ist nicht klärungsbedürftig, sondern durch die bereits vorliegende Rechtsprechung des BFH geklärt, dass im Anschluss an die im Wege der richtlinienkonformen Auslegung des nationalen Umsatzsteuerrechts zu berücksichtigende Rechtsprechung des EuGH der Vorsteuerabzug zu versagen ist, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Steuerpflichtige wusste oder wissen konnte bzw. hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligte, der in eine...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. XI B 88/09
1. Die Vereinbarung eines durchschnittlichen Auszahlungsbetrags pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde steht der Steuerbefreiung nach § 3b EStG nicht entgegen . 2. Der laufende Arbeitslohn (§ 3b Abs. 2 Satz 1 EStG) kann der Höhe nach schwanken . 3. § 3b EStG subventioniert Arbeitnehmer und Arbeitgeber in gleicher Weise .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 50/09
NV: Beiträge des Kindes zur tarifvertraglich vorgesehenen VBL-Pflichtversicherung sind bei der Grenzbetragsprüfung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht von dessen Einkünften und/oder Bezügen abzuziehen, wenn das Kind gesetzlich rentenversichert ist .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 63/09
Auch ein Arbeitnehmer, der bei einem nicht der bergbehördlichen Aufsicht unterstehenden Unternehmen angestellt ist, kann Arbeitnehmer des Bergbaus i.S. des § 1 Abs. 1 BergPG sein und Anspruch auf die Bergmannsprämie haben .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 18/08
Ab einem Aufenthalt im Bundesgebiet von sechs Monaten besteht nach dem Vorläufigen Europäischen Abkommen über soziale Sicherheit vom 11. Dezember 1953 für türkische Staatsbürger ein Anspruch auf Kindergeld unter denselben Voraussetzungen wie für einen deutschen Staatsbürger .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 42/09
NV: Beiträge des Kindes zur tarifvertraglich vorgesehenen VBL-Pflichtversicherung sind bei der Grenzbetragsprüfung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht von dessen Einkünften und/oder Bezügen abzuziehen, wenn das Kind gesetzlich rentenversichert ist .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 81/09
1. NV: Der Gesetzgeber handelte im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums, als er die Kindergeldberechtigung von Ausländern vom Besitz bestimmter Titel nach dem AufenthG abhängig machte und bei einzelnen Titeln, die einen schwächeren aufenthaltsrechtlichen Status vermitteln, darüber hinaus von einem mindestens dreijährigen rechtmäßigen, gestatteten oder geduldeten Aufenthalt im Bundesgebiet sowie von einer berechtigten Erwerbstätigkeit, vom Bezug laufender Geldleistungen nach dem SGB...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 72/08
NV: Die Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes schließt weder seine Berücksichtigung als Kind in der Berufsausbildung noch als Kind in einer Übergangszeit aus.
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 49/09
Ein weiträumiges Arbeitsgebiet ohne jede ortsfeste, dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, wie etwa ein ausgedehntes Waldgebiet, ist keine regelmäßige Arbeitsstätte .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 20/09
NV: Das Verfahren der Aussetzung und Aufhebung der Vollziehung ist in § 69 FGO abschließend geregelt. Deshalb kommt eine Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nach § 131 Abs. 1 Satz 2 FGO nicht mehr in Betracht, wenn das Gericht die Vollziehung bereits nach § 69 Abs. 3 FGO ausgesetzt hat.
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VII B 99/10
1. Eine Rücklage für die künftige Anschaffung eines neuen beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens (Ansparabschreibung) konnte auch nachträglich im Wege der Bilanzänderung zur Kompensation eines Betriebsprüfungsmehrergebnisses gebildet werden . 2. Die Rücklage setzt materiell einen Finanzierungszusammenhang zwischen der Investition und der Rücklagebildung voraus. An diesem Finanzierungszusammenhang fehlt es, wenn die Rücklage mehr als zwei Jahre nach der Investition gebildet wird; dieser...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 43/06
Die Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes schließt seine Berücksichtigung als Kind, das sich in einer Übergangszeit befindet (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG) oder auf einen Ausbildungsplatz wartet (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG), nicht aus (Änderung der Rechtsprechung) .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 34/09
NV: Die Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern in der Berufsausbildung oder einer Übergangszeit oder Wartezeit durch das StÄndG 2007 war ebenso wie die dazu getroffene Übergangsregelung mit dem GG vereinbar. Insoweit ist unerheblich, ob der infolge des Überschreitens der abgesenkten Altersgrenze eintretende Wegfall anderer steuerlicher Vorteile (z.B. § 24b EStG, § 33a Abs. 2 EStG) oder die Folgen für die Beamtenbesoldung und Beamtenbeihilfe verfassungswidrig sind .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 17/09
NV: Bei Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit einer Ehescheidung gemäß § 1587o BGB i.d.F. vom 2. Januar 2002 handelt es sich um Kosten zur Erhaltung der Einnahmen, mithin um vorab entstandene Werbungskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG, wenn sie geleistet werden, um in den Genuss ungekürzter (beamtenrechtlicher) Versorgungsbezüge zu gelangen .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 33/08
Die Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern in der Berufsausbildung oder einer Übergangszeit oder Wartezeit durch das StÄndG 2007 war ebenso wie die dazu getroffene Übergangsregelung mit dem GG vereinbar .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 35/09