NV: Soweit ein Umsatzsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners auf an ihn vor Insolvenzeröffnung erbrachten Lieferungen oder Leistungen beruht, kann das FA gegen diesen Anspruch die Aufrechnung mit Insolvenzforderungen erklären. Dies gilt auch dann, wenn dieser Vergütungsanspruch während des Insolvenzverfahrens zunächst als nicht bestehend wegen Uneinbringlichkeit des vereinbarten Entgelts angesehen wurde, nach Abschluss des Insolvenzverfahrens und quotaler Befriedigung der Gläubiger...