1. NV: Ein beim Erwerb eines Grundstücks gezahlter Überpreis rechtfertigt allein keine Teilwertabschreibung auf den niedrigeren Vergleichswert zu einem späteren Bilanzstichtag, der Überpreis nimmt jedoch an einer aus anderen Gründen gerechtfertigten Teilwertabschreibung in dem Verhältnis teil, das dem gegenüber dem Anschaffungszeitpunkt gesunkenen Vergleichswert entspricht (Bestätigung des BFH-Urteils vom 7. Februar 2002 IV R 87/99, BFHE 197, 550, BStBl II 2002, 294) . 2. NV: Zum Vorliegen...