BFH Urteile 2015

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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. Die für eine Geschäftsveräußerung oder für eine Teilgeschäftsveräußerung in Bezug auf ein Vermietungsunternehmen erforderliche Nachhaltigkeit der Vermietung liegt bei einer Vermietung über insgesamt 17 Monate vor . 2. Die für die Geschäftsveräußerung notwendige Fortführung der Unternehmenstätigkeit muss bei einer mehrfachen Übertragung nur dem Grunde nach, nicht aber auch höchstpersönlich beim jeweiligen Erwerber vorliegen .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 66/14
NV: Wird im Rahmen einer stillen Zession ein Betrag zugunsten einer Bank auf einem im debitorisch geführten Kontokorrentkonto gutgeschrieben, liegt die für die Haftung nach § 13c UStG erforderliche Vereinnahmung durch die Bank als Zessionar jedenfalls dann vor, wenn der Bankkunde (Zedent) damit Verbindlichkeiten der Bank tilgt, die durch die zu ihren Gunsten bestehende Abtretung gesichert werden.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 65/14
Das BMF wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten und zum Verhältnis von § 6a Sätze 3 und 4 GrEStG, nach deren Wortlaut § 6a GrEStG auf Umwandlungsvorgänge, bei denen ein Rechtsträger untergeht oder neu entsteht (Verschmelzung, Aufspaltung, Abspaltung oder Vermögensausgliederung zur Neugründung), nicht anwendbar ist, zu § 6a Satz 1 GrEStG, der durch die Bezugnahme auf § 1 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 UmwG auch diese Umwandlungsvorgänge in den Anwendungsbereich der Vorschrift einbezieht,...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 62/14
Das BMF wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten und zu der Frage, ob die Anwendung des § 6a GrEStG voraussetzt, dass der herrschende Rechtsträger ein Unternehmen i.S. des § 2 UStG ist, sowie zum möglichen Beihilfecharakter des § 6a GrEStG Stellung zu nehmen .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 63/14
NV: Das BMF wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten und zum Verhältnis von § 6a Sätze 3 und 4 GrEStG, nach deren Wortlaut § 6a GrEStG auf Umwandlungsvorgänge, bei denen ein Rechtsträger untergeht oder neu entsteht (Verschmelzung, Aufspaltung, Abspaltung oder Vermögensausgliederung zur Neugründung), nicht anwendbar ist, zu § 6a Satz 1 GrEStG, der durch die Bezugnahme auf § 1 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 UmwG auch diese Umwandlungsvorgänge in den Anwendungsbereich der Vorschrift einbezieht,...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 36/14
Der Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft ändert sich i.S. von § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG mittelbar, wenn ein an der Personengesellschaft unmittelbar beteiligter Gesellschafter mit einem oder mehreren Treugebern vereinbart, den Gesellschaftsanteil treuhänderisch für diese zu halten, und die Treuhandvereinbarungen im maßgeblichen Fünfjahreszeitraum dazu führen, dass den Treugebern mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft als neuen...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 18/14
1. NV: Aufwendungen für einen Zivilprozess sind ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen, wenn der Prozess existenziell wichtige Bereiche oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt. Liefe der Steuerpflichtige ohne den Rechtsstreit Gefahr, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können, kann er trotz unsicherer Erfolgsaussichten gezwungen sein, einen Zivilprozess zu führen . 2. NV: Sind...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 42/14
NV: Aufwendungen für Lerntherapie und Erziehungsberatung eines hochbegabten Kindes sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn das Kind im Zeitpunkt der betreffenden Therapiemaßnahme nicht erkrankt ist. Eine Hochbegabung als solche stellt keine Erkrankung dar.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 45/14
Die Mitversicherung angestellter Klinikärzte in der Betriebshaftpflichtversicherung eines Krankenhauses nach § 102 Abs. 1 VVG ist kein Lohn, weil die Mitversicherung keine Gegenleistung für die Beschäftigung ist .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 47/14
Die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH nach § 59j BRAO führt nicht zu Lohn bei den angestellten Anwälten. Die Rechtsanwalts-GmbH wendet dadurch weder Geld noch einen geldwerten Vorteil in Form des Versicherungsschutzes zu .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 74/14
NV: Die Verlängerung der Reinvestitionsfrist nach § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG gilt nur für vom Steuerpflichtigen selbst (neu) hergestellte Gebäude .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV B 103/14
1. NV: Die Kosten eines Zivilprozesses sind im Allgemeinen keine außergewöhnlichen Belastungen i.S. des § 33 EStG (Änderung der Rechtsprechung) . 2. NV: Etwas anderes kann ausnahmsweise gelten, wenn ein Rechtsstreit einen für den Steuerpflichtigen existenziell wichtigen Bereich oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt . 3. NV: Hat sich der Steuerpflichtige auf unklare vertragliche Gestaltungen eingelassen, kann dies dem Rechtsstreit die Zwangsläufigkeit nehmen . 4. NV: Zwangsläufigkeit...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 38/14
1. NV: Für Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen sind (hier für Arbeitslohn einer Flugbegleiterin nach Art. XVIII Abs. 2 Buchst. a Satz 1 DBA-Großbritannien 1964/1970), unterbleibt die Freistellung der Einkünfte ungeachtet des Abkommens infolge des in § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002 i.d.F. des JStG 2007/EStG 2009 angeordneten Besteuerungsrückfalls, wenn der...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I B 121/15
1. NV: Wird eine Untätigkeitsklage erhoben, ist nach Ergehen einer (negativen) Einspruchsentscheidung dieses bereits anhängige Klageverfahren fortzuführen . 2. NV: Die Regelung über die Erstattung von Kosten im Vorverfahren gemäß § 77 EStG ist analog anwendbar, wenn der Einspruch des Kindergeldberechtigten wegen seiner - anstelle des Abzweigungsempfängers - Inanspruchnahme durch Rückforderungsbescheid erfolgreich ist .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI R 24-25/14, XI R 24/14, XI R 25/14
NV: Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG kommt auch dann in Betracht, wenn die nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderliche Genehmigung mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr rückwirkend erteilt wird .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI R 32/14
NV: "Privatlehrer" i.S. der deutschen Sprachfassung (bzw. "Unterrichtende" i.S. der übrigen Sprachfassung) des Art. 135 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL sind Lehrkräfte, die eine befreite Unterrichtstätigkeit "privat" ausüben.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI B 61/15
1. NV: Hat ein Steuerpflichtiger einen hinreichend deutlichen Antrag auf Gestattung der Istbesteuerung (§ 20 UStG) beim FA gestellt, dann hat die antragsgemäße Festsetzung der Umsatzsteuer den Erklärungsinhalt, dass der Antrag genehmigt worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 18. August 2015 V R 47/14, BFHE 251, 287, Leitsatz 3) . 2. NV: Ein hinreichend deutlicher Antrag auf Gestattung der Istbesteuerung (§ 20 UStG) liegt vor, wenn der Steuerpflichtige in den von ihm abgegebenen Voranmeldungen und...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI R 38/14
1. NV: Der auf § 16 Abs. 1 GrEStG beruhende Anspruch auf Aufhebung der gegen eine ungeteilte Erbengemeinschaft festgesetzten Grunderwerbsteuer steht dieser unabhängig davon zu, aus welchen Mitteln die Steuer getilgt wurde . 2. NV: Im Nachlassinsolvenzverfahren unterliegt der Anspruch der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II B 33/15
1. Die Regelung des § 6 InvStG unterfällt nicht der Stillhalteklausel des Art. 64 Abs. 1 AEUV. 2. Inländischen Anteilsscheininhabern eines Investmentfonds mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika steht zur Vermeidung der pauschalen Ermittlung der Kapitalerträge gemäß §§ 2, 6 InvStG die Möglichkeit zu, die Besteuerungsgrundlagen des ausländischen Investmentvermögens gemäß § 5 Abs. 1 InvStG nachzuweisen (entgegen BMF-Schreiben vom 28. Juli 2015, BStBl I 2015, 610).
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 27/12
1. NV: Die Marktüblichkeit des Entgelts beim Mitarbeiterleasing und Führungskräfteleasing in der Automobilindustrie als Obergrenze der Mindestbemessungsgrundlage i.S. von § 10 Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 UStG bestimmt sich nach den Leasingraten, die einzelne Endkunden bei vergleichbaren Leistungen aufwenden müssten. 2. NV: Die Konditionen für in der Regel wirtschaftlich tätige Großkunden oder Endkunden, die aufgrund einer bestimmten Gruppenzugehörigkeit von Sonderkonditionen profitieren können, sowie...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI B 52/15