...interpretieren und von diesem, die Ausgestaltung seiner Anmeldungen betreffend, eine eindeutige Aussage zu erhalten, auf deren Grundlage das Anmelde- und Prüfungsverfahren fortgesetzt werden kann. 23 b) Unsicherheiten in der Interpretation der Äußerungen des Anmelders und Meinungsverschiedenheiten zwischen Prüfer und Anmelder beruhen in erster Linie auf einer unterschiedlichen inhaltlichen und rechtlichen Bewertung...