...Die bloße Behauptung, das FG hätte die angesprochenen Aspekte bei einer weiteren Sachaufklärung anders beurteilen müssen, reicht insoweit nicht. 26 Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang außerdem noch eine widersprüchliche Beweiswürdigung durch das FG rügt, würde es sich dabei um einen materiell-rechtlichen Fehler handeln, nicht aber um einen die Revisionszulassung ermöglichenden Verfahrensmangel...