...Die Rechtsbeschwerde versucht insoweit ohne Erfolg, diese Beweiswürdigung durch eine eigene Würdigung zu ersetzen. 33 Im Übrigen ist auch nichts dafür ersichtlich, dass hier lediglich ein weniger gravierender Verstoß gegen die Verpflichtung, zutreffende Angaben über die maßgeblichen Verhältnisse zu machen, vorliegt, bei dem lediglich eine rückwirkende Änderung der Bestimmungen über die Zahlungsverpflichtungen...