...Zum Kreis der dadurch geschützten Personen können danach nicht nur unmittelbar oder mittelbar an der Beurkundung Beteiligte gehören, sondern auch solche Personen, deren Interessen durch das Urkundsgeschäft nach dessen Art und Zweck berührt sind (vgl. etwa BGH, Urteil vom 18. November 1999 - IX ZR 402/97, NJW 2000, 664, 666)....