.... …“ 5 Die Klägerin erhielt von der IKK Niedersachsen ein monatliches Ruhegehalt, das nach den Vorschriften für Bundesbeamte ermittelt wurde und zuletzt 1.715,66 Euro brutto betrug. Außerdem wandte die IKK Niedersachsen auf ihre Dienstordnungsangestellten und Versorgungsempfänger das Beihilferecht des Bundes an. 6 Die IKK Niedersachsen vereinigte sich zum 1....