...Denn nach dem Vorbringen der Klägerin betrug ihre Vergütung im Jahr 2009 66,80 %, im Jahre 2010 66,02 % und im Jahre 2011 74,42 % der Vergütung einer entsprechenden Lehrkraft an einer vergleichbaren öffentlichen Schule und lag damit allenfalls kurzfristig unter der Zwei-Drittel-Grenze. 30 d) Ob bei einer Lehrkraft an einer staatlich anerkannten Privatschule im Freistaat Sachsen besondere Umstände vorliegen...