...Dieser betrug 321,48 € und umfasste den Basispflegesatz und den Abteilungspflegesatz. Mithin trifft es zu, soweit der Verwaltungsgerichtshof annimmt, dass die Aufwendungen der Klägerin für die Behandlung in der N.-Klinik jedenfalls insoweit beihilfefähig sind, als sie bis zur Höhe der entsprechenden Kosten des Universitätsklinikums E. (insgesamt 321,48 € pro Tag) reichen....