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Urteile für Betriebsrente

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2016-03-15
BAG 3. Senat
...Darüber hinaus ist die Beklagte nicht zur Anpassung der Betriebsrente gemäß § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG zu den Anpassungsstichtagen 1. Oktober 2009 und 1. Oktober 2012 verpflichtet. 20 I. Die Beklagte ist der Klägerin gegenüber ab dem 1....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 830/14
2016-03-15
BAG 3. Senat
...Zudem verlangt er die Anpassung seiner Betriebsrente an den Kaufkraftverlust gemäß § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG zum 1. Februar 2013. 13 Der Kläger hat die Auffassung vertreten, die Beklagte sei nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG in dem Umfang einstandspflichtig, in dem die PKDW seine Alterspension von ursprünglich 1.179,24 Euro herabgesetzt hat....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 826/14
...Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger ab Oktober 2014 über die bislang gewährte Betriebsrente iHv. 1.126,47 Euro brutto monatlich hinaus monatlich weitere 0,07 Euro brutto zzgl. Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Fälligkeit, soweit diese bis zum 13. Oktober 2016 eingetreten ist, zu zahlen. 2....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 445/15
...Senat 3 AZR 898/08 Betriebsrente - Verweisung auf Beamtenversorgungsrecht Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 24. Juli 2008 - 6 Sa 227/08 - aufgehoben, soweit die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13. Dezember 2007 - 8 Ca 1295/07 - zurückgewiesen wurde....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 898/08
...Die Betriebsrente wird demnach als Zuschuss zur gesetzlichen Alters- oder Invalidenrente gezahlt. Dieser Ergänzungsfunktion der Betriebsrente entspricht es, dass die Anspruchsvoraussetzungen der betrieblichen Invalidenrente und der Sozialversicherungsrente möglichst weitgehend übereinstimmen (vgl. BAG 14....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 795/09
2018-09-25
BAG 3. Senat
...Jedenfalls seien ihre Voraussetzungen nicht erfüllt. 8 Der Kläger hat sinngemäß beantragt, 1. die Beklagte zu verurteilen, an ihn als Anpassung der Betriebsrente für die Monate Juli 2015 bis März 2016 den Differenzbetrag von 329,85 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB aus 36,65 Euro seit dem 1. August 2015, aus 36,65 Euro seit dem 1....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 364/17
2018-09-25
BAG 3. Senat
...Jedenfalls seien ihre Voraussetzungen nicht erfüllt. 8 Der Kläger hat sinngemäß beantragt, 1. die Beklagte zu verurteilen, an ihn als Anpassung der Betriebsrente für die Monate Juli 2015 bis März 2016 den Differenzbetrag von 274,50 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 30,50 Euro seit dem 1. August 2015, aus 30,50 Euro seit dem 1....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 358/17
...Die Betriebsrente wird demnach als Zuschuss zur gesetzlichen Alters- oder Invalidenrente gezahlt. Dieser Ergänzungsfunktion der Betriebsrente entspricht es, dass die Anspruchsvoraussetzungen der Betriebsrente und der Sozialversicherungsrente möglichst weitgehend übereinstimmen (vgl. BAG 14....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 83/09
...Mit seinem Antrag auf Betriebsrente vom 26. Februar 2011 entschied sich der Kläger für die Auszahlungsvariante entsprechend der Information der Beklagten vom 21. Februar 2011, wonach ein Teil der Altersversorgung in acht Kapitalzahlungen erbracht sowie eine monatliche Betriebsrente in Höhe von 4.916,90 Euro brutto gezahlt wird....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 380/17
...Bank und der Antragsgegner eine Anwartschaft auf eine Betriebsrente bei der Deutschen Shell GmbH. 3 Im Scheidungsverfahren schlossen die Beteiligten einen Vergleich, wonach sich der Antragsgegner für die Zeit ab August 2003 zur Zahlung eines nachehelichen Unterhalts in Höhe von 900 € verpflichtete....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 658/10
...Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen. 1 Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung verpflichtet ist, aufgrund eines „Leistungsbescheides“ dem Kläger eine höhere monatliche Betriebsrente zu zahlen, als es der gesetzlichen Einstandspflicht an sich entspricht. 2 Der Kläger war als Arbeitnehmer bei der A GmbH & Co....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 546/08
...Mit dieser Erläuterung sollte indessen nicht das Wahlrecht des Versorgungsträgers hinsichtlich der Bezugsgröße eingeschränkt, sondern nur ausgedrückt werden, dass die Bewertung laufender Betriebsrenten nicht ohne Berücksichtigung der Bewertungsgrundsätze des § 41 VersAusglG zu erfolgen hat (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 499/17
...Nach einer Auskunft des ehemaligen stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden G seien bis zur Einführung des neuen Vergütungssystems bei der Berechnung der Betriebsrenten das als garantierter Teil der Abschlussgratifikation gezahlte 13. Monatsgehalt und das als Weihnachtsgratifikation geleistete 14....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 362/11
...Senat 3 AZR 576/14 Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte - Höhe der Betriebsrente - Altersteilzeit - Berücksichtigung der Freistellungsphase als Dienstzeit Auf die Revision des Klägers wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. Mai 2014 - 6 Sa 451/13 - teilweise aufgehoben....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 576/14
...Senat 3 AZR 560/17 Betriebsrente - Spätehenklausel - feste Altersgrenze Eine Spätehenklausel, die einem Arbeitnehmer Hinterbliebenenversorgung für seinen Ehegatten nur für den Fall zusagt, dass die Ehe vor Vollendung des 62. Lebensjahres des Arbeitnehmers geschlossen ist, verstößt nicht gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters, wenn die Vollendung des 62....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 560/17
...Vorliegend entstünden der Beschwerdeführerin durch die externe Teilung der Betriebsrente nicht mehr hinzunehmende Transferverluste, da sie statt der Hälfte der in der Ehezeit erworbenen monatlichen Betriebsrente in Höhe von etwa 365 € einen Ausgleichsbetrag erhalte, der nur zu einer monatlichen Rentenzahlung der Versorgungsausgleichskasse in Höhe von etwa 240 € führen werde. 6 Die Entscheidung des...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 1863/12
...Zudem habe der ausscheidende Beteiligte die Zahlungen als jährliche Einmalzahlung im Voraus zu zahlen, während die Beklagte die Betriebsrenten monatlich zahle und die Beteiligten nur zur monatlichen Zahlung der Umlage oder eines Sanierungsgeldes verpflichtet seien. 10 Die nach Ablauf des Erstattungszeitraums zu leistende Einmalzahlung könne für Arbeitgeber, die wie die Klägerin zwischen dem 1....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 172/15
...Juli 2003 bis zu seinem Tod 27 Monate bei der Beklagten pflichtversichert war. 2 Den Antrag der Klägerin, ihr eine Betriebsrente für Hinterbliebene zu gewähren, lehnte die Beklagte ab, weil der Ehemann der Beklagten die Wartezeit von 60 Umlagemonaten gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 VBLS nicht erfüllt hatte....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 90/09
...Im Ausgangsverfahren begehrte sie die Zahlung einer um 343,76 € brutto höheren Betriebsrente auf der Basis der vor dem Systemwechsel geltenden Vorschriften, hilfsweise eine Berechnung der Startgutschrift nach der für den Bereich der privaten Wirtschaft geltenden Regelung des § 2 BetrAVG, hilfsweise eine Berechnung nach den für rentennahe Versicherte geltenden Vorschriften, hilfsweise eine Dynamisierung...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 1420/13
...Jedoch ist davon ein pauschaler Abschlag zu machen, da in der Anwartschaftssituation wirtschaftlich noch nicht feststeht, ob der Arbeitnehmer tatsächlich eine Betriebsrente beziehen wird (zur Berücksichtigung eines vergleichbaren Risikos bei der Feststellung des Wertes der Beschwer BGH 23. Juli 1997 - IV ZR 38/97 -)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 391/13 (A)