...Dezember 2004 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis der Parteien nach Anhörung des Betriebsrats zum 30. Juni 2005 und bot dem Kläger die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses in der Abteilung BVD-FS zu den Bedingungen der TVb Nr. 741 an. 11 Der Kläger, der nicht tarifgebunden ist, hat das Änderungsangebot unter dem Vorbehalt des § 2 KSchG angenommen und Änderungsschutzklage erhoben....
...Sie unterrichtete den bei ihr errichteten Betriebsrat mit Schreiben vom 12. September 2014 über ihre Absicht, das Arbeitsverhältnis personenbedingt außerordentlich mit sozialer Auslauffrist zum 30. Juni 2015 zu kündigen. Zeitgleich hörte sie die Schwerbehindertenvertretung an. Das Integrationsamt stimmte der beabsichtigten Kündigung am 1. Oktober 2014 zu. Mit Schreiben vom 2....
...Nach § 2 iVm. dem Anhang zum BetrVTV-RegioNetz sind Betriebsräte bei der Geschäftsführung sowie für die jeweiligen als Profitcenter ausgestalteten Regionalbahnen zu wählen. 4 Am 3. März 2010 fanden bei der Beteiligten zu 10. Wahlen für den Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat statt....
...Die Wochenarbeitszeit kann somit nach den betrieblichen Erfordernissen und den jahreszeitlichen Lichtverhältnissen im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat oder, wenn kein Betriebsrat besteht, im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer auf die Werktage verteilt werden. 1.4 Betriebliche Arbeitszeitverteilung in einem zwölfmonatigen Ausgleichszeitraum 1.41 Durchführung Durch Betriebsvereinbarung...
...Darin ist ua. bestimmt: „§ 1 Gegenständlicher Geltungsbereich Dieser Sozialplan gilt für alle Betriebe von Unternehmen des T Konzerns in Deutschland, soweit die in diesen Betrieben bestehenden Betriebsräte diesen Sozialplan innerhalb von sechs Wochen nach seiner Unterzeichnung durch den Konzernbetriebsrat gegenüber dem Arbeitsdirektor der T AG für ihren jeweiligen Betrieb durch Unterzeichnung einer...
...Die Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit auf die Wochentage sowie die Regelung von Beginn und Ende der Arbeitszeit, der Arbeitsschicht und der Ruhepausen erfolgt in Betrieben mit Betriebsrat entsprechend den betrieblichen Erfordernissen im Benehmen mit dem Betriebsrat und unter Beachtung der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen. 6.4 Die im Fahr-, Werkstatt- und Betriebsdienst Beschäftigten sind verpflichtet...
...Juli 2015 - 8 Sa 531/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. 1 Die Parteien streiten über einen Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG. 2 Der Kläger war bei der Beklagten seit März 1974 beschäftigt. 3 Die Beklagte und der bei ihr gebildete Betriebsrat schlossen am 15. Januar 2014 eine als „Interessenausgleich“ bezeichnete Vereinbarung ab....
...Früh-, Spät- und Nachtschicht) in regelmäßigem Wechsel gearbeitet wird. (2) Die Schichtpausen bei 3-Schichtbetrieb betragen ½ Std. und werden bezahlt. (3) Im übrigen regelt sich die Arbeitszeit nach einem Schichtplan, der zwischen der Geschäftsführung und dem Betriebsrat durch Betriebsvereinbarung vereinbart wird. II....
...Früh-, Spät- und Nachtschicht) in regelmäßigem Wechsel gearbeitet wird. (2) Die Schichtpausen bei 3-Schichtbetrieb betragen ½ Std. und werden bezahlt. (3) Im übrigen regelt sich die Arbeitszeit nach einem Schichtplan, der zwischen der Geschäftsführung und dem Betriebsrat durch Betriebsvereinbarung vereinbart wird. II....
...Lediglich für die Ausgestaltung, also den Verteilungs- und Leistungsplan nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, bedarf es der Mitbestimmung des Betriebsrats. Daher ist die Entscheidung, ob Gehälter erhöht werden sollen, mitbestimmungsfrei....
...Lediglich für die Ausgestaltung, also den Verteilungs- und Leistungsplan nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, bedarf es der Mitbestimmung des Betriebsrats. Daher ist die Entscheidung, ob Gehälter erhöht werden sollen, mitbestimmungsfrei....
...Lediglich für die Ausgestaltung, also den Verteilungs- und Leistungsplan nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, bedarf es der Mitbestimmung des Betriebsrats. Daher ist die Entscheidung, ob Gehälter erhöht werden sollen, mitbestimmungsfrei....
...Lediglich für die Ausgestaltung, also den Verteilungs- und Leistungsplan nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, bedarf es der Mitbestimmung des Betriebsrats. Daher ist die Entscheidung, ob Gehälter erhöht werden sollen, mitbestimmungsfrei....
...Lediglich für die Ausgestaltung, also den Verteilungs- und Leistungsplan nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, bedarf es der Mitbestimmung des Betriebsrats. Daher ist die Entscheidung, ob Gehälter erhöht werden sollen, mitbestimmungsfrei....
...Lediglich für die Ausgestaltung, also den Verteilungs- und Leistungsplan nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, bedarf es der Mitbestimmung des Betriebsrats. Daher ist die Entscheidung, ob Gehälter erhöht werden sollen, mitbestimmungsfrei....
...An allen Standorten bestand ein Betriebsrat, zudem war ein Gesamtbetriebsrat gebildet. 3 Nach Einleitung mehrerer Verfahren wegen unionsrechtswidriger Beihilfen durch die Europäische Kommission wegen Leistungen des griechischen Staats an die Beklagte zu 1. fügte im Jahr 2008 der griechische Gesetzgeber mit Wirkung zum 23....
...Er ist der Mitbestimmung des Betriebsrats entzogen (BAG 24. Januar 2006 - 1 ABR 6/05 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 117, 27). 23 dd) Der Arbeitszeitbegriff in § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ist nicht gänzlich deckungsgleich mit dem Begriff der vergütungspflichtigen Arbeitszeit (BAG 14. November 2006 - 1 ABR 5/06 - Rn. 26, BAGE 120, 162)....
Urteile
Bundesarbeitsgericht
1 ABR 66/12
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