...Wir sind vielmehr der Auffassung, daß die bestehende Regelung solange weitergilt, bis sie durch eine unter Beteiligung des Betriebsrates zustande gekommene Neuregelung abgelöst wird. Das ist bis heute nicht erfolgt. Der Betriebsrat ist zu Verhandlungen hierüber - ohne damit die Voraussetzungen eines Widerrufsrechts anzuerkennen - bereit....