...Der Betriebsrat hat die Auffassung vertreten, dass zumindest W noch im Betrieb E eingegliedert sei, da er nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts nicht nur Vorgesetztenfunktion wahrgenommen habe, sondern auch Teil des bei der Arbeitgeberin bestehenden Teams sei, das in der Branche MRT die Kunden betreue und für Zielvorgaben und eine Budgeterstellung verantwortlich sei....