...Vielmehr könnte der betroffene Beamte in einem solchen Fall die gerichtliche Feststellung erwirken, dass eine amtsangemessene Besoldung bzw. Versorgung nicht mehr gegeben ist, um den Gesetzgeber zum Tätigwerden zu veranlassen (Beschluss vom 15. April 2010 - BVerwG 2 B 81.09 - m.w.N.; Urteil vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 49.07 - BVerwGE 131, 20 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 94; st....