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Urteile für Besoldung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2013-09-17
BAG 3. Senat
...Dies zeigt, dass - anders als bei Beamten - für die Berechnung der Betriebsrenten nach der BV 1959 bei Eintritt des Versorgungsfalls nicht die zuletzt maßgebliche (fiktive) Besoldung, sondern die zuletzt bezogene ruhegehaltsfähige Vergütung der Arbeitnehmer maßgeblich sein soll. 34 bb) Die mit der Zusage einer beamtenmäßigen Versorgung verbundene Anknüpfung an die Grundsätze, nach denen sich die Versorgung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 428/11
2013-09-17
BAG 3. Senat
...Dies zeigt, dass - anders als bei Beamten - für die Berechnung der Betriebsrenten nach der BV 1959 bei Eintritt des Versorgungsfalls nicht die zuletzt maßgebliche (fiktive) Besoldung, sondern die zuletzt bezogene ruhegehaltsfähige Vergütung der Arbeitnehmer maßgeblich sein soll. 34 bb) Die mit der Zusage einer beamtenmäßigen Versorgung verbundene Anknüpfung an die Grundsätze, nach denen sich die Versorgung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 910/11
2013-09-17
BAG 3. Senat
...Dies zeigt, dass - anders als bei Beamten - für die Berechnung der Betriebsrenten nach der BV 1959 bei Eintritt des Versorgungsfalls nicht die zuletzt maßgebliche (fiktive) Besoldung, sondern die zuletzt bezogene ruhegehaltsfähige Vergütung der Arbeitnehmer maßgeblich sein soll. 34 bb) Die mit der Zusage einer beamtenmäßigen Versorgung verbundene Anknüpfung an die Grundsätze, nach denen sich die Versorgung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 909/11
2013-09-17
BAG 3. Senat
...Dies zeigt, dass - anders als bei Beamten - für die Berechnung der Betriebsrenten nach der BV 1959 bei Eintritt des Versorgungsfalls nicht die zuletzt maßgebliche (fiktive) Besoldung, sondern die zuletzt bezogene ruhegehaltsfähige Vergütung der Arbeitnehmer maßgeblich sein soll. 34 bb) Die mit der Zusage einer beamtenmäßigen Versorgung verbundene Anknüpfung an die Grundsätze, nach denen sich die Versorgung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 912/11
...Das statusrechtliche Amt des Beschwerdeführers bleibe mit der Sonderlaufbahn, der derzeit gesetzlich vorgesehenen Besoldung und der Dienstbezeichnung erhalten. 14 Wie der Staat eine öffentliche Aufgabe der vorbeugenden Rechtspflege und die ihn so treffende Gewährleistungsverantwortung wahrnehme, unterliege einer gesetzgeberischen Einschätzungsprärogative....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 2524/16
...Im Wege der nachträglichen Antragsänderung strebt er insoweit seine laufbahn-, besoldungs- und versorgungsrechtliche Schadlosstellung an. 2 Der 19.. geborene Antragsteller war Berufssoldat. Er wurde mit Wirkung vom 1. Juli 19.. zum Oberstleutnant ernannt und zum 1. Juni 20.. in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 15 eingewiesen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 59/13
...Juni 2013 lautet: „(1) Entspricht bei einer allgemeinen Verwendung im Ausland die Kaufkraft der Besoldung am ausländischen Dienstort nicht der Kaufkraft der Besoldung am Sitz der Bundesregierung, ist der Unterschied durch Zu- oder Abschläge auszugleichen (Kaufkraftausgleich). … (2) Das Statistische Bundesamt ermittelt für den einzelnen Dienstort nach einer wissenschaftlichen Berechnungsmethode auf...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 145/12
...Dezember 2009 (im Folgenden: § 1 Abs. 2 LBesG LSA aF) auszugsweise: „(2) 1Für die Besoldung und Versorgung der in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen gelten die am 31....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 1055/12
...Das Recht eines Landes zur Regelung der Besoldung seiner Richter ist revisibel. 2....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 29/15
....), die Quote ist vielmehr auch für die Bestimmung der unmittelbar aus dem Gesetz folgenden besoldungs- (vgl. § 72a Abs. 1 Satz 1 BBesG i.V.m. § 6 Abs. 1 BBesG) und versorgungsrechtlichen (vgl. § 6 Abs. 1 Satz 3 BeamtVG) Konsequenzen maßgeblich. 18 Eine ausdrückliche Teilquote enthält der Bescheid vom 4. Dezember 2006 nicht....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 82/10
...Die Besoldung dient dazu, dass der Beamte seine private Lebensführung bestreiten kann, sie dient nicht zur Finanzierung dienstlicher Zwecke. 14 Es ist vorbehaltlich dies regelnder normativer Vorgaben auch der Entscheidung des Dienstherrn überlassen, ob er Repräsentationspflichten schon bei den Mietobergrenzen pauschalierend berücksichtigt oder ob er ihnen - ggf. auch nur für einige Status- oder Funktionsämter...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 14/13
...Andernfalls könnte der für Besoldung und Versorgung bestehende Gesetzesvorbehalt aus Art. 33 Abs. 5 GG zunehmend ausgehöhlt werden und die Exekutive das durch Besoldungs- und Versorgungsgesetze festgelegte Alimentationsniveau durch Streichungen oder Kürzungen von Beihilfeleistungen eigenmächtig absenken (stRspr, z.B. Beschluss vom 14. Juli 2010 - BVerwG 2 B 92.09 - ZBR 2011, 200; Urteile vom 26....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 1/12
...Für die Besoldung von Beamten im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst im Land Brandenburg bestehen zudem die nachfolgenden normativen Regelungen: 15 a) Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Brandenburg (Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst- APO mD-Feu) vom 6. März 2000 (GVBl....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 160/12
...Hierfür bezog er ein monatliches Amtsgehalt in Höhe der einem Bundesbeamten der Besoldungsgruppe B 6 zustehenden Besoldung nebst Stellenzulage....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 356/08
2019-03-28
BVerwG 5. Senat
...Andernfalls könnte der für Besoldung und Versorgung bestehende Gesetzesvorbehalt aus Art. 33 Abs. 5 GG zunehmend ausgehöhlt werden und die Exekutive das durch Besoldungs- und Versorgungsgesetze festgelegte Alimentationsniveau durch Streichungen oder Kürzungen von Beihilfeleistungen eigenmächtig absenken....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 4/18
...Deswegen habe Frau L. von Anfang an der Besoldungs- und nicht der Versorgungsanspruch zugestanden. Im Zeitpunkt der Geltendmachung dieses Anspruchs im Jahre 2013 seien die Ansprüche für Zeiträume vor dem Jahr 2010 aber bereits verjährt gewesen. Ein Zinsanspruch bestehe nicht, weil hierfür eine gesetzliche Grundlage fehle....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 32/17
...Hiergegen hat der Kläger Klage zum Verwaltungsgericht erhoben, die auf Beförderung und darauf gerichtet gewesen ist, ihn besoldungs- und versorgungsrechtlich so zu stellen, als wenn seine Beförderung zum Regierungsamtmann schon zum 1. November 2012 erfolgt wäre....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 45/15
...Zudem verstoße sie gegen den Grundsatz der amtsangemessenen Besoldung nach Art. 33 Abs. 5 GG, da er sowohl die niedrigere Beamtenversorgung nach dem Recht des Landes Nordrhein-Westfalen als auch die ungünstigere Beihilfe nach Bundesrecht erhalte....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 547/17
...Januar 2007 - 2 BvR 1188/05 - BVerfGK 10, 186 <191-193>), folgt aus dem Zweck der Ablieferungspflicht: Sie dient innerhalb der Grenzen des Verhältnismäßigkeitsprinzips dem legitimen Ziel der Vermeidung einer Doppelalimentation aus öffentlichen Kassen: Der Dienstherr genügt seiner Alimentationspflicht gegenüber dem Beamten, wenn er diesem die ihm zustehende Besoldung in der vollen, durch Gesetz festgesetzten...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 12/09
...Die seinerzeit zuständige Besoldungs- und Versorgungsstelle hatte die entsprechende Zahlungsanweisung der Personalabteilung zur Reduzierung des Ortszuschlags nicht umgesetzt. Eine Durchschrift dieser Zahlungsanweisung erhielt der Kläger zur Kenntnis. Erst nachdem die Ehefrau des Klägers ab dem 1....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 4/11