...In dem Bescheid ist eine Frist zur Äußerung von achtzehn Monaten bestimmt, die an dem Tag zu laufen beginne, der auf den Tag des Zugangs des Bescheids folgt. Ansonsten gelte das angegebene Datum als Fristende. 2 Mit Schriftsatz vom 10. Januar 2019, eingegangen beim Deutschen Patent- und Markenamt (i. W. DPMA) am selben Tag, hat die Anmelderin auf den Prüfungsbescheid vom 4....