...Da das nicht der Fall war, setzte das FA Umsatzsteuer für 1982 durch Bescheid vom 14. Oktober 1983 fest. Hiergegen legte der Kläger Einspruch ein, mit dem er geltend machte, dass auf die beiden Rechnungen noch keine Zahlungen geleistet worden seien und er, der Kläger, Antrag auf Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten gemäß § 20 des Umsatzsteuergesetzes 1980 (UStG) gestellt habe....