...Danach hat er unter Bezugnahme auf den die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII ablehnenden Bescheid der Beklagten vom 5. September 2016 beantragt, die Beklagte zu verpflichten, ihn in Obhut zu nehmen. Die Klagebegründung gibt aber eindeutig zu erkennen, dass der Kläger die aus seiner Sicht fehlerhafte Altersbestimmung angreift....