...Mit Bescheid vom 23. August 2012 zog die Beklagte den Kläger zu einem Erschließungsbeitrag i.H.v. 6 170,38 € heran und setzte die noch zu erbringende Zahlung unter Anrechnung der Ablösungssumme i.H.v. umgerechnet 1 897,08 € auf 4 273,30 € fest. 4 Das Verwaltungsgericht hat den Bescheid mit Urteil vom 28. November 2013 aufgehoben....