...Da die Klägerin beabsichtigte den als Futtermittel ungeeigneten Mais zur Energieerzeugung zu verwenden, gab ihr der Beklagte mit Bescheid vom 22. März 2013 auf, den mit Schimmelanhaftungen verunreinigten Futtermais unverzüglich einem Entsorgungsverfahren zuzuführen, bei dem die Abfälle aus dem biologischen Kreislauf ausgeschleust werden, und legte der Klägerin die Kosten des Verfahrens auf....