...Allerdings seien erhebliche Bewegungseinschränkungen nicht festzustellen. 4 Die Beklagte lehnte es ab, eine Wie-BK anzuerkennen, weil nach derzeitigem medizinischen Erkenntnisstand nicht gesichert sei, dass die ausgeübte berufliche Tätigkeit generell geeignet wäre, die geltend gemachte Halswirbelsäulenerkrankung zu verursachen (Bescheid vom 1.6.2006; Widerspruchsbescheid vom 22.9.2006)....