...Um diese Korrekturmöglichkeit zu gewährleisten, kann das FA die Beiladung des Dritten in dem gegen den ursprünglich ergangenen Bescheid angestrengten Klageverfahren beantragen. Für diese Beiladung genügt es, dass die Möglichkeit einer Folgeänderung besteht (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 835; vom 24. November 2010 II B 48/10, BFH/NV 2011, 408)....